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Panorama: Ein Leben lang?

Gegen Stephanies Peiniger fordert die Anklage 14 Jahre und neun Monate Haft plus Sicherungsverwahrung

Der Angeklagte zeigt keine Regung. Wie so oft im Prozess wendet er sich ab vom Publikum, von der Staatsanwältin und vom Vater des Opfers. Noch immer scheint er nicht wahrhaben zu wollen, nicht akzeptieren zu wollen, was die Wirklichkeit für ihn bereithält. Es ist der vorletzte Verhandlungstag im Prozess um die Entführung und den wochenlangen sexuellen Missbrauch der damals 13-jährigen Stephanie. Es ist der Tag der Plädoyers vor dem Dresdner Landgericht. Mit klaren Worten erinnert Staatsanwältin Liane Pospischil noch einmal an die Leiden von Stephanie. Sie spricht von den Qualen, der Ungewissheit und dem massiven Missbrauch. Sie erinnert daran, dass Stephanie nachts ans Bett gekettet wurde. Und daran, dass das Mädchen in eine winzige Kiste gesperrt wurde, wenn der Täter Besorgungen erledigte. Geknebelt und gefesselt und voller Angst.

Pospischil spricht auch von Schlägen und Morddrohungen und davon, dass Stephanie auch noch in die Kamera lächeln musste, wenn er sich an ihr verging. Mario M. zeigt bei all dem keine Regung. Der 36-Jährige starrt auch ruhig vor sich auf den Tisch, als Nebenklagevertreter Ulrich von Jeinsen, der Stephanie und ihre Familie im Prozess vertritt, das Wort ergreift. M. habe ein Kind gefangen und es benutzt wie eine Beate-Uhse-Puppe, wie einen Erotikartikel, sagt er. „Er hat in vollem Bewusstsein eine Kindheit zerstört."

Staatsanwaltschaft und Nebenklage fordern hohe Strafen. 14 Jahre und neun Monate die Anklagebehörde, der Nebenklagevertreter beantragt die mögliche Höchststrafe von 15 Jahren. Nötig sei zudem die anschließende Sicherungsverwahrung des Angeklagten wegen seines Hanges zu schweren Straftaten. Anschließende Sicherungsverwahrung, das heißt Haft auf unbestimmte Zeit, vermutlich ein Leben lang. „Der Angeklagte ist weiterhin hoch gefährlich“, sagt Pospischil. Ob er therapierbar sei, sei fraglich, sagt von Jeinsen. Stephanie sei in ihrer Entwicklung massiv geschädigt worden. Beim Strafmaß sind sich Anklage und Nebenklage einig, aber viel mehr an Gemeinsamkeiten gibt es offensichtlich nicht. Pospischil nutzt ihr Plädoyer sogar für offene Kritik am Anwalt von Stephanies Familie. Er und sein Betreuerteam hätten das Schicksal Stephanies vermarktet, um Schadensersatzforderungen gegenüber dem Land Sachsen durchsetzen zu können. Die Belastungen für Stephanie seien dabei nicht bedacht worden. „Deswegen ist in den Hintergrund getreten, was Stephanie wirklich stark macht, was Familie bedeutet.“ Kritisiert worden war bereits zuvor im Gericht, dass Stephanies Psychologin sie und ihre Familie überwiegend nur telefonisch betreut.

Sichtlich angespannt verteidigt der Rechtsanwalt aus Hannover das Vorgehen seiner Kanzlei, die sich darauf spezialisiert hat, bei Unglücksfällen wie Flugzeugabstürzen Ansprüche der Opfer durchzusetzen. Es seien Therapien nötig, die keine Krankenkasse bezahle, sagt er. Und Geld für die Ausbildung. Daher sei es nötig gewesen, in die Öffentlichkeit zu gehen. Der Anwalt kann auch nichts daran finden, dass Stephanie vor einem Millionenpublikum über ihr Leiden berichtete. Erfahrene Psychiater wie der Berliner Gerichtsgutachter Hans-Ludwig Kröber, der M. begutachtet hat, hatten dies als äußerst problematisch bezeichnet.

Der Opferanwalt droht Sachsen mit einer Klage über 1,1 Millionen Euro, sollte das Land nicht noch vor Weihnachten außergerichtlich rund 312 000 Euro an Stephanie zahlen. Begründet wird die Forderung mit Pannen bei der Suche nach dem vermissten Kind, dadurch sei das Leid Stephanies unnötig verlängert worden. Stephanie hatte vor dem Prozess in einem Fernsehinterview in der ZDF-Sendung Johannes B. Kerner ausführlich über ihren Leidensweg und die Gefangenschaft berichtet.

Mario M.’s Verteidiger Andreas Boine bittet das Gericht in seinem Plädoyer, das Geständnis von M. strafmildernd zu berücksichtigen, aber auch dessen Persönlichkeitsstörung und die Vorverurteilung durch die Medien. Einen konkreten Strafantrag stellt er nicht. Nach ihm hat der Angeklagte das letzte Wort. Er spricht so leise, dass er kaum zu verstehen ist in den hinteren Reihen des voll besetzten Gerichtssaales. Von Bedauern ist die Rede und davon, dass er eine Therapie anstrebe. Er versichert auch, dass er Stephanie und ihrer Familie nichts antun wolle. Seine Worte klingen wie einstudiert. Am Donnerstag wird das Urteil gesprochen.

Lars Rischke[Dresden]

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