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Hinter einem Berg von Mikrofonen erklärt Staatsanwalt Patrick Quincy seine Erkenntnisse. Die Justiz ermittelt grundsätzlich bei schweren Skiunfällen. Foto: Reuters

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Panorama: Er fuhr langsam

Großer Medienauftrieb in den Alpen – laut Staatsanwaltschaft war Schumachers Tempo angemessen.

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Albertville/Berlin - Einen solchen Journalistenansturm hatte Albertville wohl seit den Olympischen Winterspielen 1992 nicht mehr erlebt. Reporter und Kameraleute drängten sich in einen Saal im Gerichtsgebäude der französischen Stadt, um an die neuesten Informationen zu dem schweren Skiunfall von Michael Schumacher zu gelangen. Michael Schumacher fuhr vor seinem Unfall wohl mit gemäßigtem Tempo. Das gab die Staatsanwaltschaft bekannt, die über die Untersuchungsergebnisse berichtete. „Wir können nicht erkennen, dass er mit erhöhter Geschwindigkeit unterwegs war“, sagte der Kommandant der Gebirgsgendarmerie Savoyen, Stephane Bozon. Der Formel-1-Rekordweltmeister war demnach abseits von und parallel zur markierten Strecke unterwegs. Die Beschilderung an der Piste soll „den Normen entsprochen“ haben, allerdings bestünden außerhalb der Markierungen naturgemäß größere Gefahren. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass sie weitere Untersuchungen durchführen wird – auch bezüglich der Geschwindigkeit.

Der Stand der Ermittlungen sei aber schon weit fortgeschritten, hieß es. Ärzte und Zeugen seien befragt worden, ebenso verschiedene Zuständige im Skigebiet. Zudem wurde das Skimaterial und das Video von Schumachers Helmkamera untersucht. Dass ein deutscher Tourist ein Video mit dem Sturz Schumachers aufgenommen hat, wie es verschiedene Medien berichtet hatten, konnte die Staatsanwaltschaft nicht bestätigen.

Das Interesse der Medien war riesig, viele angereiste Journalisten konnten nur von einem Nebenzimmer aus die Pressekonferenz verfolgen. Fernsehsender übertrugen den Termin live. Staatsanwalt Patrick Quincy betonte allerdings, dass die jetzt angestellten Untersuchungen dem normalen Prozedere bei derartigen schweren Unfällen entsprächen. Jede Wintersaison ermittele man in „etwa 50 gleich gelagerten Fällen“. Und zwar „mit gleicher Strenge und Aufmerksamkeit“.

Ob möglicherweise ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet wird, dazu wollte der Staatsanwalt beim derzeitigen Stand der Ermittlungen nichts sagen. Erst wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, könne außerdem gesagt werden, ob jemand für den Unfall haftbar gemacht werden könnte, sagte der Staatsanwalt. Das werde allerdings noch mehrere Wochen dauern.

Schon am Dienstagabend hatte der französische Sender BFMTV gemeldet, dass Schumacher langsam unterwegs gewesen sein soll. Das legten Untersuchungen der Gendarmerie Chambéry nahe, die das Video von Schumachers Helmkamera untersucht hatte. Demnach bestätigten die Bilder Angaben von Begleitern des Weltmeisters. Sie hatten berichtet, der 45-Jährige sei vor dem Sturz vor gut einer Woche mit geringer Geschwindigkeit zwischen zwei Pisten im Skigebiet von Méribel gefahren. Das Streckenstück, auf dem Schumacher stürzte, war nicht präpariert. Er verlor in dem eher flachen Bereich mit Neuschnee die Kontrolle, krachte mit dem Kopf auf einen Felsen und erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit weitreichenden Verletzungen. Schumacher soll sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft neun Meter entfernt von der Piste befunden haben, als es zum Unfall kam. Schumacher sei ein erfahrener Skifahrer, es könne nicht davon ausgegangen werden, dass er für seine Verhältnisse zu schnell fuhr, sagten die Ermittler. Klar sei zudem, dass abseits der markierten Strecke nicht viel Schnee lag. mit dpa/AFP

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