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Ermittlungen: 12.000 Personen unter Kinderporno-Verdacht

In Deutschland wird im bislang größten Fall von Kinderpornografie ermittelt. Allein in Sachsen-Anhalt stehen 300 Personen unter dem Verdacht, kinderpornografische Dateien zu besitzen. Ein Berliner Internet-Anbieter brachte die Ermittler auf die Spur.

In Deutschland wird im bislang größten Fall von Kinderpornografie ermittelt. Bundesweit gebe es zurzeit 12.000 Verdächtige, sagte der Oberstaatsanwalt Peter Vogt aus Halle. In Sachsen-Anhalt werde wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornografischer Dateien gegen mehr als 300 Personen ermittelt. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg hatte bereits am Freitag Ermittlungen gegen etwa 1700 Beschuldigte des Bundeslandes wegen desselben Verdachts bestätigt. Bei den Ermittlungen unter dem Namen "Himmel", die durch Hinweise eines Berliners Internetanbieters ausgelöst worden seien, gebe es weitere Verdächtige in etwa 70 Ländern.

Die bundesweite Aktion laufe seit mehreren Monaten. Ein Sprecher der Berliner Polizei, die die Ermittlungen übernommen hat, bestätigte die umfangreichen "Ermittlungen in einem Großkomplex". Die Federführung liege bei der Staatsanwaltschaft und Polizei in Berlin, die eng mit den zuständigen Behörden in zahlreichen Bundesländern zusammenarbeiteten. Die Experten befänden sich "mitten in den Ermittlungen". . Mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen wollte sich die Berliner Polizei nicht zu Details äußern. "Der Provider hatte einen enormen Datenverkehr festgestellt", sagte Vogt. Bei dessen Analyse habe sich herausgestellt, dass es sich um Zugriffe auf ein kinderpornografisches Portal gehandelt habe.

Internetnutzer machen sich schnell strafbar

Vogt sagte weiter, im Sommer habe Sachsen-Anhalt von Berlin die Akten bekommen. "Das Material wurde geprüft. Daraufhin haben wir Durchsuchungen beantragt." Ein Verfahren betraf einem Zeitungsbericht zufolge den inzwischen zurückgetretenen parteilosen Oberbürgermeister von Merseburg, Reinhard Rumprecht. Er wurde per Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt, anschließend legte er sein Amt nieder und entschuldigte sich.

Vogt wies darauf hin, dass sich Internetnutzer bei Kinderpornografie sehr schnell strafbar machten. "Schon wenn zielgerichtet mit bestimmten Begriffen nach Kinderpornografie gesucht wird, macht man sich strafbar." Internetnutzer, die Mails mit kinderpornografischem Inhalt erhielten, sollten sich bei der Polizei melden und die Mail den Behörden weiterleiten, riet der Oberstaatsanwalt. "Schon als Adressat solcher Mails kann man ins Visier der Ermittler geraten."

Aktion "Marcy" im Jahr 2003

In der Vergangenheit waren den Ermittlern mehrere spektakuläre Schläge gegen Kinderpornografie geglückt. Bei der Aktion "Marcy" wurden 2003 aufgrund eines beschlagnahmten Computers in Magdeburg weltweit 26.500 Tatverdächtige ermittelt. In einem anderen Fall hatte die Staatsanwaltschaft Halle 2006 die Überprüfung von etwa 22 Millionen Kreditkarten veranlasst. Gefunden wurden verdächtige 322 Personen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden.

Das Gesetz sieht für den "Besitz kinderpornografischer Schriften" eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. (mit ddp/dpa)

Norbert Claus

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