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Kämpft um seinen Ruf. Prinz Ernst August von Hannover macht seinen ehemaligen Verteidiger mitverantwortlich dafür, dass er als „Prügelprinz“ gehandelt wird.

© picture-alliance/ dpa

Ernst August von Hannover: Endlos Ohrfeigen

Ernst August von Hannover muss für seine Prügel bezahlen – nun geht er gegen seinen Ex-Anwalt vor.

Die Ohrfeigen von Ernst August beschäftigen den Prinzen von Hannover seit elf Jahren. So lange schlägt der Urenkel des letzten deutschen Kaisers sich juristisch mit seiner Attacke auf einen Diskobesitzer in Kenia herum. Dafür verurteilte das Landgericht Hildesheim Ernst August im vergangenen Jahr wegen einfacher Körperverletzung zu 200 000 Euro. Das Urteil ist nun rechtskräftig, weil der Prinz entgegen ersten Überlegungen nicht Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt hat. Die Frist war am Sonntag abgelaufen. Nun geht er gegen seinen früheren Verteidiger vor. Ernst August macht Anwalt Jochen Heidemeier aus dem niedersächsischen Stolzenau dafür verantwortlich, dass er in der Öffentlichkeit seit Jahren als prügelnder Trunkenbold dasteht.

Ernst August ohrfeigte vor elf Jahren auf der kenianischen Insel Lamu den Diskobetreiber Josef Brunlehner. Das hat er nie geleugnet. Einmal links und einmal rechts. Mit lauter Musik und Laserstrahlen hatte Brunlehner ihm, seiner Frau Caroline Prinzessin von Hannover, seiner damals sechs Monate alten Tochter und den Inselbewohnern seit geraumer Zeit den Schlaf geraubt. Sie hatten Unterschriften gesammelt, die Behörden eingeschaltet. Ohne Erfolg. Am 14. Januar 2000 gegen 23.30 Uhr trafen Ernst August und Brunlehner aufeinander. Ernst August gab ihm zwei Ohrfeigen: „One for the music, one for the light“ („Eine für die Musik, eine für das Licht“).

Doch Brunlehner zeigte ihn nicht wegen Ohrfeigen an, sondern warf ihm eine Gewaltorgie vor. Mit mehr als zehn Einheimischen sei Ernst August auf ihn zugestürmt, habe ihn mit Faustschlägen auf den Oberkörper niedergestreckt, ihn, als er schon am Boden lag, mit einer Art Schlagring brutal zusammengeschlagen.

Ernst August ist den Lesern bunter Blätter seither als „Prügelprinz“ bekannt. Aus seiner Sicht hat daran auch sein damaliger Verteidiger Schuld. Er hat Heidemeier auf 5000 Euro Schmerzensgeld verklagt und ihn wegen versuchten Prozessbetruges angezeigt. Am 7. September verhandelt das Oberlandesgericht Celle nun in dieser Sache.

Heidemeier hatte im Namen von Ernst August ein Geständnis vorgelegt, das der Prinz nach eigener Aussage nie autorisiert hatte. Darin gesteht Ernst August, dass er „erheblich getrunken“ hatte, als er auf Brunlehner losgegangen war. Weiter hatte Heidemeier erklärt: „Aufgrund seiner alkoholisiert gesteigerten Erregung kann mein Mandant nicht ausschließen, Herrn Brunlehner Verletzungen zugefügt zu haben. Er kann auch nicht ausschließen, dass ihm zuvor einer seiner Begleiter einen Gegenstand in die Hand gedrückt hatte.“ Das Landgericht Hannover hatte Ernst August daraufhin wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der Prinz habe auf Brunlehner mit einer Art Schlagring eingeschlagen, befanden die Richter im November 2004. Sie folgten Brunlehners Darstellung. 445 000 Euro sollte Ernst August zahlen.

Der Prinz hat nach eigenen Angaben erst in der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ von seinem angeblichen Geständnis gelesen: „Ich stehe unter Schock!“, schrieb er seinem Anwalt. Heidemeiers antwortete handschriftlich und mit formvollendeter Anrede. „Königliche Hoheit“, schrieb er: „Die Presse ist eine Hure!“ Im Übrigen habe er nur im Interesse Ernst Augusts gehandelt. Der Prinz feuerte daraufhin Heidemeier und engagierte Hans Wolfgang Euler aus Frankfurt, der erfolgreich ein Wiederaufnahmeverfahren in Hildesheim anstrengte. Das Landgericht Hildesheim hat Ernst August im vergangenen Jahr nur noch für zwei Ohrfeigen verurteilt. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig.

Doch Ernst August kämpft weiter um seine Ehre. Vor dem Oberlandesgericht Celle kommt es daher im September zum Duell zwischen seinem aktuellen und seinem früheren Anwalt. Es ist die zweite Runde. In der ersten Instanz ist Ernst August vor dem Landgericht Hannover mit seiner Klage gescheitert. Heidemeier habe aus prozesstaktischen Gründen ein unautorisiertes Geständnis abliefern dürfen, befanden die Richter. „Ich werde mich nicht dazu äußern, was ich wirklich über Ihren Mandanten denke“, hatte der frühere Prinzenanwalt Heidemeier nach dem ersten Verfahren zu seinem Nachfolger Euler gesagt. Ob Heidemeier seine Gedanken weiter für sich behält, wird sich im Herbst zeigen.

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