zum Hauptinhalt
Auf dem Evangelische Nazareth- Friedhof in Berlin wird auf die Unfallgefahr hingewiesen. Kinder unter 14 Jahren dürfen Friedhöfe nur in Begleitung Erwachsener betreten. In Düren (Nordrhein-Westfalen) hat ein Junge nun eine Sondergenehmigung bekommen.

© dpa

Erst nach Sondergenehmigung: Ein Zehnjähriger darf jetzt alleine Grab des Vaters besuchen

Im nordrhein-westfälischen Düren hat ein zehnjähriger Schüler eine Sondergenehmigung bekommen: Er darf nun allein zum Grab seines Vaters. Der Junge war zuvor des Friedhofs verwiesen worden.

Ein zehnjähriger Schüler aus Düren darf mit einer Sondergenehmigung allein auf den städtischen Friedhof zum Grab seines Vaters gehen. Über den Fall des Jungen, der wegen seines Alters zunächst des Friedhofs verwiesen worden war, hatten mehrere Medien berichtet. In der Friedhofsatzung sei aufgeführt, dass Kinder unter 14 Jahren die Friedhöfe nur in Begleitung Erwachsener betreten dürften, bestätigte Horst Frisch vom Dürener Service Betrieb am Freitag. Er verwies auf die Unfallgefahr durch ausgehobene Gräber. Ausnahmen seien aber möglich, etwa wenn die Mutter versichere, dass sie die Verantwortung für den Besuch des Sohnes übernehme.

Der Junge war nach der Schule an das Grab seines vor einigen Monaten gestorbenen Vaters gegangen. Dort war er von einem Friedhofsmitarbeiter angesprochen worden. Nach Ansicht der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas in Königswinter können Ausnahmen in Friedhofssatzungen festgelegt werden. "Grabbesuche von Kindern könnten ausgenommen werden", sagte Alexander Helbach, der Sprecher der Organisation. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false