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Panorama: Es war Mord

Armin Meiwes, der „Kannibale von Rotenburg“, ist zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden

Ignoriert das deutsche Strafgesetzbuch auch den Tatbestand des Kannibalismus, so steht seit Dienstagnachmittag doch vorerst fest, wie rechtlich zu verfahren ist, wenn ein Mensch einen anderen Menschen tötet, schlachtet und anschließend verspeist. Das Landgericht Frankfurt hat Armin Meiwes, den „Kannibalen von Rotenburg“, zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, wegen Mordes und Störung der Totenruhe. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte „besondere Schwere der Schuld“ erkannte das Gericht allerdings nicht, weil Meiwes Opfer, der 43 Jahre alte Ingenieur Bernd B. aus Berlin, zuvor in seine Tötung eingewilligt hatte.

Zwei Männer verabreden sich im März 2001 im hessischen Wüstefeld, um ihre perversen sexuellen Neigungen in einem orgiastischen finalen Höhepunkt zu entladen. Der eine möchte entmannt werden und ist bereit, für diesen Wunsch zu sterben. Der andere möchte einen Menschen ausweiden und verspeisen und ist bereit, für diesen Wunsch zu morden. „Es wäre mir lieber gewesen, er hätte sich seinen Tod selbst zugefügt“, hat Meiwes vor Gericht immer wieder betont: „Essen wollte ich ihn, töten wollte ich ihn nicht.“ Die Kasseler Richter hatten Meiwes im Januar 2004 wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Später kassierte der Bundesgerichtshof den Beschluss. Ernüchterung lässt die Erwartungshaltung des Beobachters schrumpfen, der gekommen ist, den „Kannibalen von Rotenburg“ vor Gericht zu sehen, und auf Armin Meiwes trifft: einen blassen Mann mit hohen Schläfen und aschblondem Haar, der seinen Anzug mit derselben normgefälligen Selbstverständlichkeit trägt, die auch den äußeren Rahmen für das Verspeisen seines Opfers bestimmte, „festlich, mit Kerzenhaltern und dem guten Geschirr“.

Die kurze Geschichte ihrer Begegnung beschreibt eine Serie von Missverständnissen. Bernd B. beginnt schon auf der Fahrt vom Kasseler Bahnhof nach Wüstefeld an Meiwes „rumzufummeln“. Meiwes verbittet sich die Zudringlichkeiten, er müsse sich aufs Fahren konzentrieren. Nach Betreten des Hauses reißt B. sich die Kleider vom Leib. Meiwes ist entsetzt, er fürchtet, die Nachbarn könnten den nackten Mann bemerken. Während und nach der Penisamputation zeigt sich das Opfer unzufrieden, weil alles nicht schnell und perfekt genug verläuft.

Der „Kannibale von Rotenburg“ genügt nicht der herkömmlichen Vorstellung vom Wahnsinn. Mit streberhafter Auskunfsbereitschaft, freundlich und eilfertig begegnete er stets den Rückfragen von Richtern, Staatsanwälten und psychiatrischen Sachverständigen und wirkte dabei oft wie ein Kind mit abseitigen Hobbys, das endlich auf das lang ersehnte Interesse von Erwachsenen stößt.

Während beim ersten Prozess in Kassel noch unheimliche Schlachtdetails das öffentliche Interesse befeuerten, stand beim Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt das juristische Problem im Vordergrund: Das Opfer, Bernd B., ist in jener Nacht in Wüstefeld nicht verblutet. Armin Meiwes hat sein Opfer schließlich mit einem gezielten Stich in den Hals getötet. Zuvor habe B. jedoch „jederzeit die Möglichkeit gehabt, das Haus zu verlassen oder telefonisch Hilfe zu rufen“, so Meiwes, „aber Bernd wollte das nicht“. Für ihn sei die Freiwilligkeit seines Opfers zwingende Voraussetzung bei der Auswahl von Schlachtkandidaten gewesen.

Seine Verteidiger haben deshalb wie schon im ersten Verfahren auf „Tötung auf Verlangen“ plädiert. Diese allerdings setzt voraus, dass der Tötende keine eigenen Interessen verfolgt – ein Umstand, der bei Meiwes nicht gegeben war. Zudem hat der Angeklagte eingeräumt, er habe sich das von ihm angefertigte Schlachtvideo später zur sexuellen Stimulation angesehen – was das Mordmerkmal „Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebs“ erfüllt.

Der gänzliche Mangel an äußerlichen Auffälligkeiten des Angeklagten mag dazu geführt haben, dass die Verfahrensbeteiligten immer wieder den Versuch unternommen haben, in der Psyche des Armin Meiwes nach einer Logik zu suchen. Die Gutachter haben ihm das Leiden an einem „pathologischen Bindungserleben“ bescheinigt, in erster Linie geprägt von einer übermächtigen, egozentrischen Mutter. Aber erklärt das etwas? „Meine Mutter war auch schwierig“, sagt eine Zuschauerin beim Verlassen des Prozesses.

Karin Ceballos Betancur[Frankfurt am Main]

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