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Panorama: EU zwingt Bauarbeiter zum Eincremen Brüssel sorgt sich um die Mittagssonne

Düsseldorf Sonnenbaden wird künftig europaweit streng reglementiert – zumindest während der Arbeitszeit. Nur ordentlich eingecremte und mit Sonnenbrille und Hut ausgestattete Arbeitnehmer dürfen künftig beispielsweise auf Baustellen bei starkem Sonnenschein noch eine Schaufel schwingen.

Düsseldorf Sonnenbaden wird künftig europaweit streng reglementiert – zumindest während der Arbeitszeit. Nur ordentlich eingecremte und mit Sonnenbrille und Hut ausgestattete Arbeitnehmer dürfen künftig beispielsweise auf Baustellen bei starkem Sonnenschein noch eine Schaufel schwingen. Werden Sonnenschirme und die Siesta in den Mittagsstunden in der Bauwirtschaft oder auch im Gartenbau Pflicht?

Wenn es nach den Plänen der EU-Kommission zum Arbeitsschutz geht, möglicherweise ja. Denn heute entscheidet das EU-Parlament über die Richtlinie zum Schutz vor optischer Strahlung, und dazu gehört auch die natürliche, das Sonnenlicht mit seinen UV-Strahlen.

Zu viel Sonne kann zu Schädigungen der Haut und der Augen führen. Arbeitgeber sollen daher per Richtlinie verpflichtet werden, geeignete Maßnahmen zum Sonnenschutz ihrer Mitarbeiter zu treffen. Das EU-Parlament will sogar noch nachbessern. Geplant ist ein detaillierter Leitfaden. Böse Zungen befürchten die Einführung des lichtundurchlässigen Blaumanns.

Kritik an dem Projekt ließ nicht lange auf sich warten: Auf die Barrikaden steigen vor allem die Lobbyisten von Bau und Gartenbau. Die EU-Richtlinie legt deutsche Baustellen lahm, regt sich etwa Frank Dupré, der Vizepräsident des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, auf. Inakzeptable Konsequenzen für den unternehmerischen Alltag befürchtet Werner Küsters, Präsident des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau.

Stelle man sich die Forderungen in der Praxis vor, so Dupré, müssten in den täglichen Arbeitsablauf am Bau Zeiten für das regelmäßige Eincremen der Bauarbeiter eingeplant werden. Auf die Bauwirtschaft warten womöglich „italienische Verhältnisse", wenn alle Arbeiternehmer von 12 bis 15 Uhr Siesta halten.

Baustellen müssten mit Zeltplanen und Sonnensegeln abgeschirmt werden, um die Arbeiter vor allzu großer UV-Strahlenbelastung zu schützen. „Die Richtlinie gefährdet Betriebe und Arbeitsplätze in der deutschen Bauwirtschaft ganz erheblich", schimpft Dupré und denkt dabei wohl auch an die Arbeitsmoral. HA

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