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Dominique Strauss-Kahn, der ehemaligen Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF), am Freitag in Lille.

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Ex-Chef des IWF: Freispruch für Dominique Strauss-Kahn im Zuhälterei-Prozess

Dominique Strauss-Kahn ist tief gefallen. Ein Prozess um Partys mit Prostituierten rückte das Sexleben des früheren IWF-Chefs in die Schlagzeilen. Nun wurde er freigesprochen.

Im Prozess um den Vorwurf der schweren Zuhälterei ist der frühere IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn am Freitag freigesprochen worden. Das Gericht im nordfranzösischen Lille sah keine ausreichenden Beweise für den Vorwurf, dass der heute
66-Jährige ausschweifende Sexpartys mit Prostituierten mitorganisiert habe. Der 2011 wegen Vergewaltigungsvorwürfen in den USA zurückgetretene Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) hatte seine Teilnahme an den Sexpartys nie bestritten, er hatte aber versichert, nicht gewusst zu haben, dass es sich bei den Frauen um Callgirls handelte.

Strauss-Kahn blieb im Gerichtssaal bei der Verlesung der Urteilsbegründung unbewegt. Als Gerichtspräsident Bernard Lemaire aber den Freispruch verkündete, nickte der frühere Spitzenpolitiker der französischen Sozialisten kurz mit dem Kopf.

Der frühere PR-Verantwortliche des Luxushotels Carlton in Lille, René Kojfer, wurde zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte laut Anklage Prostituierte mit Geschäftsleuten, die Strauss-Kahn kannten, in Kontakt gebracht.

Zwei weitere Carlton-Beschuldigte wurden freigesprochen, der damalige Carlton-Chef Francis Henrion und der damalige Carlton-Besitzer Hervé Franchois. Ihnen war vorgeworfen worden, Kunden bei der Beschaffung von Prostituierten geholfen zu haben. Überraschend wurde auch der langjährige Freund von Kojfer, Dominique Alderweireld, freigesprochen, der in Belgien mehrere Bordelle besitzt. Dem Franzosen mit dem Spitznamen "Dodo la saumure" hatte die Anklage vorgeworfen, Callgirls aus Belgien für Sexpartys geschickt zu haben.

Strauss-Kahn und 13 weiteren Angeklagten wurde organisierte Zuhälterei vorgeworfen. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer argumentiert, Strauss-Kahn habe weder die Prostituierten bezahlt, noch die Abende organisiert, noch von ihnen profitiert. Zuhälterei wird in Frankreich deutlich weiter ausgelegt als in Deutschland und kann zum Beispiel auch Prostitution umfassen, die von Dritten bezahlt oder bei Sexpartys organisiert wird. Strauss-Kahn betonte allerdings stets, er habe nicht gewusst, dass die beteiligten Frauen Prostituierte waren.

Ebenfalls freigesprochen: Dominique Alderweireld, der in Belgien mehrere Bordelle besitzt. Dem Franzosen mit dem Spitznamen "Dodo la saumure" hatte die Anklage vorgeworfen, Callgirls aus Belgien für Sexpartys geschickt zu haben.
Ebenfalls freigesprochen: Dominique Alderweireld, der in Belgien mehrere Bordelle besitzt. Dem Franzosen mit dem Spitznamen "Dodo la saumure" hatte die Anklage vorgeworfen, Callgirls aus Belgien für Sexpartys geschickt zu haben.

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In dem Prozss geht es um zwölf freizügige Partys zwischen 2008 und 2011. Zuhälterei wird in Frankreich deutlich weiter ausgelegt als in Deutschland und umfasst zum Beispiel auch Prostitution, die von Dritten bezahlt oder bei Sexpartys organisiert wird. Strauss-Kahn betonte, er habe nicht gewusst, dass die beteiligten Frauen Prostituierte waren. Er habe sich „weder ein Vergehen, noch ein Verbrechen“ vorzuwerfen. Der 66-jährige Strauss-Kahn musste seine Ambitionen auf die französische Präsidentschaft aufgeben, nachdem er 2011 wegen einer Affäre um Vergewaltigungsvorwürfe von seinem Job als IWF-Chef zurückgetreten war.

Der nach einem Luxushotel benannte „Carlton“-Prozess stand vor allem wegen der pikanten Detais über das Sexleben des ehemaligen Ministers in den Schlagzeilen. Prostituierte berichteten teils unter Tränen von den Abenden. Der Vorsitzende Richter Bernard sagte jedoch, das Gericht sei kein Hüter der Moral, sondern arbeite nach Maßgabe des Strafrechts. (dpa)

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