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Panorama: Fall Andrea Rohloff: "Ich will nach Hause"

Mehr als ein Vierteljahr lang hatte Andrea Rohloff in der Untersuchungshaft auf das Urteil des Staatssicherheitsgerichts Izmir gewartet, doch die letzten Stunden wurden ihr noch einmal besonders lang. Schon am frühen Morgen wurde die 18-jährige Berlinerin am Donnerstag aus dem Buca-Gefängnis abgeholt und in das Gerichtsgebäude in Izmir gebracht, doch bis zum Beginn des letzten Verhandlungstermins dauerte es dann noch gut drei Stunden.

Mehr als ein Vierteljahr lang hatte Andrea Rohloff in der Untersuchungshaft auf das Urteil des Staatssicherheitsgerichts Izmir gewartet, doch die letzten Stunden wurden ihr noch einmal besonders lang. Schon am frühen Morgen wurde die 18-jährige Berlinerin am Donnerstag aus dem Buca-Gefängnis abgeholt und in das Gerichtsgebäude in Izmir gebracht, doch bis zum Beginn des letzten Verhandlungstermins dauerte es dann noch gut drei Stunden. Als Andrea am Mittag schließlich in den Gerichtssaal geführt wurde, war es um ihre mühsam gewahrte Fassung geschehen. Am ganzen Körper zitternd nahm das junge Mädchen auf der Anklagebank Platz, um das Urteil der türkischen Richter zu erwarten.

Zur Nervosität hatte Andrea Rohloff auch allen Grund. Von einem Freispruch bis hin zu fünfzehn Jahren hinter Gittern war bei der Entscheidung der Richter nach Einschätzung ihres Anwalts Ülkü Caner "alles drin" . Sechs bis fünfzehn Jahre Haft hatte die Staatsanwaltschaft dafür beantragt, dass die junge Deutsche am 21. Januar mit Heroin im Gepäck aus der Türkei ausreisen wollte. Bei einer Überprüfung am Flughafen von Izmir hatte die Polizei sechs Kilogramm des Rauschgifts mit einem Straßenverkaufswert von 360 000 Mark gefunden. Vor Gericht sagte die Berlinerin, sie habe nichts von den Drogen gewusst. Einen Freispruch forderte der Verteidiger, weil die Angeklagte von falschen Freunden hereingelegt worden sei und nichts von dem Rauschgift in ihrer Reisetasche gewusst habe. Privat schätzte der Anwalt aber ein Strafmaß von fünf bis sechs Jahren als das günstigste Ergebnis ein, das realistisch zu erwarten sei.

Andrea selbst hoffte offenbar dennoch bis zuletzt, dass das Gericht sie mit dem Denkzettel der Untersuchungshaft laufen lassen könnte. Nur einen einzigen Satz sagte sie, als ihr Gelegenheit zu einem Schlusswort gegeben wurde, und den sprach sie auf Türkisch: "Evime gitmek istiyorum", flehte das junge Mädchen die Richter an: Ich will nach Hause! Mit Tränen der Hoffnung in den Augen blickte sie in der anschließenden Verhandlungspause zu ihren Eltern hinüber, die auf dem Korridor des Gerichts nur fünf Meter weit weg von ihr standen, aber durch zwei Reihen von Wachsoldaten von ihr getrennt waren.

Als das Gericht dann endlich zum Urteilsspruch anhob, war es wohl ein Glück für Andrea, dass ihre Türkischkenntnisse noch recht rudimentär sind. Eine fünfzehnjährige Haftstrafe verkündete der Vorsitzende Richter nämlich zunächst, bevor er verschiedene strafmildernde Umstände aufzählte: Die bereitwillige Zusammenarbeit mit der Polizei, ihre offenkundige Reue und die gute Führung im Prozess hielten die Richter der jungen Deutschen zugute. Erst zuletzt nannte das Gericht das tatsächlich abzusitzende Strafmaß: Sechs Jahre und drei Monate, auf die auch die knapp viermonatige Untersuchungshaft angerechnet werden soll.

Kaum war das Urteil verkündet, da wurde Andrea Rohloff auch schon wieder abgeführt - zurück in das Buca-Gefängnis, in dem sie auch weiterhin bleiben soll. Verteidiger Ülkü Caner zeigte sich inzwischen zufrieden bis erfreut über das Strafmaß, mit dem das Gericht sich dem unteren Rand des Strafrahmens annäherte. Zwar hatte Caner im Vorfeld angekündigt, auf jeden Fall in Berufung gehen zu wollen, wenn das Gericht nicht die nach einem Freispruch niedrigstmögliche Strafe verhänge; das wären fünf Jahre gewesen. Nun will er aber doch noch einmal in Ruhe mit seiner Mandantin und deren Eltern darüber nachdenken, ob es nicht besser wäre, das Urteil anzunehmen.

Einiges würde dafür sprechen: Wenn Andrea sich mit dem Urteil zufrieden gibt, dann ist sie in zwei Jahren frei. Denn im türkischen Strafvollzug wird gute Führung mit Haftverkürzungen von bis zu zwei Drittel des Strafmaßes belohnt. Verfahren vor dem Obersten Berufungsgerichtshof der Türkei können sich dagegen lang hinziehen - und enden oft mit einer Neuverhandlung vor dem ursprünglichen Gericht. Ganz ausschließen will der Verteidiger eine Berufung aber noch nicht; schließlich ist auch noch offen, ob die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptiert. Auch über eine Überstellung nach Deutschland wird Andrea Rohloff mit ihrem Anwalt noch einmal nachdenken müssen. Auf Antrag könnte sie sich zwar nach einer gewissen Zeit in Buca nach Deutschland verlegen lassen und den Rest der Strafe dort absitzen. Dann käme sie allerdings nicht in den Genuss der türkischen Hafterleichterungen und müsste die gesamten sechs Jahre im Gefängnis absitzen.

In Andreas Alter ist das ein gewaltiger Unterschied, denn mit 20 Jahren hätte sie sicher ungleich bessere Chancen, ihre Ausbildung nachzuholen und neu zu beginnen, als mit 24 Jahren. Trotzdem traf das Urteil die junge Berlinerin hart. "Es ist nicht einfach für eine 18-jährige, in einem fremden Land im Gefängnis zu sitzen", meinte ihr Anwalt. "Aber sie wird es überleben."

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