zum Hauptinhalt

Fall aufgeklärt: Genthiner Mörder suchte sich Opfer willkürlich aus

Das Rätsel um den Dreifachmord auf einem Schießplatz in Sachsen-Anhalt ist gelöst: Der psychisch kranke Täter hatte seine Opfer offenbar zufällig ausgewählt. Die Waffe hatte er sich völlig legal auf dem Schießplatz ausgeliehen

Der 28-Jährige, der am vergangenen Donnerstag auf einem Schießplatz bei Genthin in Sachsen-Anhalt drei Menschen und anschließend sich selbst erschossen hat, war psychisch krank. Er hatte die Opfer zufällig ausgewählt. Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Stendal, Thomas Kramer, mitteilte, habe der Täter zuletzt in einer betreuten Wohngruppe in Wittenberge gelebt und Medikamente genommen. 2009 habe er schon einmal versucht, sich das Leben zu nehmen. Ob er allerdings seine Medikamente vor der Tat nicht genommen habe, könne wahrscheinlich nicht mehr ermittelt werden. Zwischen dem mutmaßlichen Mörder und den Opfern, dem 62-jährigen Schießwart, einer 44-jährigen Frau und deren 25-jährigem Sohn habe es keine persönliche Verbindung gegeben.

Der Täter hatte sich die Waffe vom Schießwart des Schießplatzes ausgeliehen. Eine noch vom später getöteten Schießwart ausgestellte Quittung trägt das Datum des vergangenen Donnerstags, also des Tages der Tat. Der Täter hat nach Auskunft Kramers weder eine eigene Waffe, noch eine Waffenbesitzkarte besessen. Dennoch habe er sich die Waffe legal besorgt. Das war in diesem Fall offenbar ganz einfach. „Man kann natürlich nicht einfach hingehen, sich eine Waffe ausleihen und damit herumspazieren“, sagte Kramer. An Schießständen, wie sie häufig von Jägern genutzt würden, gelten vielmehr strenge Regeln. „Die Menschen, die auf einem Schießübungsplatz trainieren, bezahlen dafür, dass sie an einem bestimmten Ort für eine gewisse Zeit eine Waffe benutzen dürfen.“ Da sie aber unter Aufsicht eines speziell ausgebildeten Schießwarts übten, bräuchten sie keinen Waffenschein. Dass ein Kunde mit der geliehenen Waffe kurzerhand den Schießwart erschießt und anschließend weitere Menschen tötet, gilt als einmaliger Vorgang.

Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) hat eine Verschärfung des Waffenrechts und bessere Kontrollen auf Schießständen gefordert. Es sei zu einfach, an Waffen und an Munition zu kommen, sagte er am Montag. Der Vizepräsident des Deutschen Schützenbundes, Jürgen Kohlheim, widersprach Hövelmann laut dpa: „Das halte ich für Aktionismus“, sagte er. Auch Staatsanwalt Thomas Kramer bezweifelt, dass Ereignisse wie der Mord von Genthin durch ein verschärftes Waffengesetz verhindert werden können. „Es handelt sich um einen Unglücksfall. Wenn ein psychisch Kranker jemanden töten will, dann tut er es. Egal, ob mit einer Pistole, einem Messer, oder indem er mit einem Auto in eine Bushaltestelle fährt.“ Das deutsche Waffengesetz sei scharf genug. Nur mit einem kompletten Schusswaffenverbot könne es noch verschärft werden. Kramer bezweifelt aber, ob dies in einer freien Gesellschaft sinnvoll sei. „Wenn es keine Schießplätze mehr gäbe, könnten auch keine Biathleten mehr für die Olympischen Spiele trainieren.“ Nach der Tat flüchtete der Täter zunächst. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft habe er die Tat in einem Telefonat mit einem Zeugen gestanden, bevor er sich dann selbst erschoss. Ein Passant entdeckte die Leiche am Freitagmittag in der Nähe von Haldensleben. (mit dpa)

Moses Fendel

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false