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Fall Jakob von Metzler: Prozesskostenhilfe für Kindermörder

Der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder des Bankierssohn Jakob von Metzler verlangt Schmerzensgeld für seine Vernehmung. Dass er für seine Klage Unterstützung vom Staat erhält, wollte das Oberlandesgericht Frankfurt nicht einsehen. Das Bundesverfassungsgericht sieht das aber anders.

Der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen bekommt aller Voraussicht nach Prozesskostenhilfe für seinen Schmerzensgeldprozess gegen das Land Hessen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Ablehnung der finanziellen Hilfe durch das Oberlandesgericht Frankfurt aufgehoben und eine neue Entscheidung angeordnet.

Gäfgen ist wegen Mordes an dem Bankierssohns Jakob von Metzler zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er verlangt vom Land Hessen wegen der Folterandrohung durch Polizeibeamte nach seiner Festnahme mehr als 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie Schadenersatz. In seiner Klage vorm Bundesverfassungsgericht hatte er sich dagegen gewandt, dass das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ihm Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage gegen das Land versagt hatte.

Das Bundesverfassungsgericht stellte nun fest, dass die Entscheidung des OLG Frankfurt Gäfgen in seinem Grundrecht auf Rechtsschutzgleichheit verletzt.

Gäfgen hatte den elfjährigen Jakob von Metzler im Herbst 2002 entführt und ermordet. Bei seiner Vernehmung hatte ihm der damalige Frankfurter Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner Gewalt androhen lassen, falls er den Aufenthaltsort des Jungen nicht verrate. (ut/dpa)

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