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Fall Stephanie: Mario M. geht in Revision

Der Anwalt des Entführers der 14-jährigen Stephanie hat wie erwartet Revision beantragt. Mario M. war vergangene Woche wegen Vergewaltigung, Geiselnahme, sexuellen Missbrauchs von Kindern und Körperverletzung zur Höchststrafe von 15 Jahren verurteilt worden.

Dresden - Der Verteidiger Andreas Boine bestätigte eine entsprechende Meldung, Details nannte er nicht. Der Antrag habe einen formellen Aspekt, da die Frist dafür eine Woche nach dem Urteil endet. Der Täter Mario M. (36) hatte die damals 13-jährige Stephanie im Januar 2006 fünf Wochen gefangen gehalten, sexuell misshandelt und gequält.

Nach Angaben von Boine wird die schriftliche Begründung des Urteils erst in einigen Wochen vorliegen. Danach habe er einen Monat Zeit, sich schriftlich zu äußern. Der Antrag auf Revision biete die Chance, auf das Urteil noch reagieren zu können, sagte er: "Mit dem Revisionsantrag halten wir uns alle Möglichkeiten offen." Boine hatte bei seinem Plädoyer auf einen konkreten Strafantrag verzichtet. Er äußerte aber Zweifel, dass die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung gegeben sind. Boine hielt Haft und Sozialtherapie für den besseren Weg. Die psychische Störung seines Mandanten habe die Entwicklung zur Tat beeinflusst. (tso/dpa)

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