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Jörg Kachelmann.

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Update

Fernsehmoderator: Kachelmann klagt auf Schmerzensgeld

Fernsehmoderator Jörg Kachelmann hat sich öffentlich geäußert und seine Unschuld beteuert. "Der Alptraum ist für mich noch nicht zu Ende", sagte er nach seiner Haftentlassung. Nun will Kachelmann auf Schmerzensgeld in Millionenhöhe klagen.

Fernsehmoderator Jörg Kachelmann fordert wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte vom Springer-Verlag Schmerzensgeld in Millionenhöhe. Rechtsexperten hatten zuvor auch die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft kritisiert. Sie sei Auslöser für eine mediale Hetzjagd auf Kachelmann gewesen, sagte der Berliner Presserechts-Anwalt Christian Schertz.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte den Haftbefehl gegen den Schweizer am Donnerstag aufgehoben. Kachelmann wurde ohne Auflagen freigelassen. Der Schweizer Staatsbürger darf arbeiten, Geschäfte abschließen und frei reisen. Würde er dem Prozess fernbleiben wollen, hätte er große Nachteile zu gewärtigen. Er wäre im ganzen Schengenraum zur Fahndung ausgeschrieben. Dazu gehört auch die Schweiz, allerdings wäre er dort sicher, weil die Schweiz ihre Staatsbürger grundsätzlich nicht ausliefert.

Die Staatsanwaltschaft legt dem 52-jährigen Wettermoderator Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und Körperverletzung zur Last. Er soll Anfang Februar seine frühere Freundin zum Sex gezwungen und mit einem Messer am Hals verletzt haben.

Am Freitag hatte sich der Wettermann erstmals öffentlich geäußert und erneut seine Unschuld beteuert. „Der Alptraum ist für mich noch nicht zu Ende“, sagte er in ersten Interviews auf freiem Fuß. Unschuldig im Gefängnis zu sitzen, sei das bisher Furchtbarste in seinem Leben gewesen, meinte er mit Blick auf viereinhalb Monate Untersuchungshaft.

Der Prozess gegen den Fernsehmoderator Jörg Kachelmann wegen Vergewaltigung soll wie geplant am 6. September beginnen. „Trotz der Aufhebung des Haftbefehls sieht die Kammer das Verfahren im Hinblick auf den schwerwiegenden Tatvorwurf weiterhin als eilbedürftig an“, erklärte das Landgericht Mannheim am Freitag. Kachelmann war am 20. März nach der Rückkehr von den Olympischen Winterspielen aus Kanada verhaftet worden.

Auch am Freitag kritisierten mehrere Strafrechtler den Umgang mit dem Fall Kachelmann. Das Privatleben des Wettermoderators sei in einer Weise an die Öffentlichkeit gezerrt worden, wie es bei weniger prominenten Verdächtigen nie der Fall gewesen wäre, kritisierte der Präsident des Verbandes deutscher Strafrechtsanwälte, Jürgen Möthrath. „Es ist wahrscheinlich ein bisschen schön, wenn man einen Prominenten vorführen kann“, sagte Möthrath. „Jeder, der in der Öffentlichkeit steht, der Erfolg hat, wird schnell mit Namen genannt und nicht nur mit dem Kürzel“, kritisierte der Strafverteidiger. Unter der Hand würden Informationen an die Presse weitergeben. Der Regensburger Strafrechtler Henning Ernst Müller erklärt sich die Mitteilungsbereitschaft der Justiz damit, dass zunehmend Anwälte die Medien mit Material füttern. Dieser Trend stamme aus den USA, wo „Litigation PR“ gang und gäbe sei, sagte Müller dem Tagesspiegel. Dabei versuchen Anwälte mit Informationen und Erklärungen, die Öffentlichkeit für den Angeklagten einzunehmen. Im Fall Kachelmann waren aus den Ermittlungsakten Teile eines Gutachtens an die Medien gelangt, die die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers infrage stellen. (os/dpa)

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