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Folterdrohung: Kindsmörder Magnus Gäfgen tritt als Kläger auf

Weil Hessens Innenminister Rhein auf Prinzipien beharrt, bekommt der verurteilte Mörder des Bankiersohns Jakob von Metzler erneut eine öffentliche Bühne. Es geht nach wie vor um Schadenersatz für die Gewaltdrohung.

Frankfurt am Main - Magnus Gäfgen, der verurteilte Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler, wird erneut ein Gericht beschäftigen. Vom 10. Oktober an verhandelt der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt die Schadenersatzklage Gäfgens gegen das Land Hessen. Die Bühne bereiten ihm ein kompromissloser Landesinnenminister und Gäfgens Rechtsanwalt, Michael Heuchemer. Letzterer scheint den öffentlichen Auftritt zu lieben. Auf seiner Homepage zeigt er seine Luxuskarossen, einen Rolls Royce Silver Shadow und seine Mercedes Benz der SL und der S-Klasse. Stolz listet er seine Gegner auf, mit denen er sich vor Gericht angelegt hat; es sind mehr als 140, darunter fünf Bundesländer und mehrere Bundesbehörden. Der Fall Gäfgen sichert ihm seit Jahren Publicity. Am Strafurteil gegen seinen Mandanten hat er zwar nichts ändern können, in Sachen Folterandrohung allerdings war er erfolgreich. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sprach Gäfgen einen Anspruch auf Wiedergutmachung wegen der erlittenen Folterandrohung zu. Mit der Gewaltdrohung hatte die Polizei seinerzeit gehofft, das Entführungsopfer noch lebend finden zu können. Gäfgen hatte zu diesem Zeitpunkt offengelassen, ob der Junge noch lebt. Tatsächlich war der Elfjährige schon tot.

Das Landgericht Frankfurt entschied 2011, das Land müsse Gäfgen 3000 Euro als Schadensausgleich zahlen; menschlich sei das Verhalten der Polizeibeamten nachvollziehbar, aber dennoch rechtswidrig gewesen, urteilte damals der Vorsitzende Richter Christoph Hefter.

Aus einer Verfügung geht hervor, dass das beklagte Land Hessen den neuerlichen Prozess hätte vermeiden können. Der OLG-Senat hatte danach einen Vergleich vorgeschlagen, dem Gäfgen und Heuchemer zugestimmt hätten. Statt 3000 Euro an Gäfgen sollte das Land 2000 Euro an eine gemeinnützige Stiftung zugunsten einer Behindertenwerkstatt zahlen, Gäfgen hätte sogar auf die Erstattung seiner Anwaltskosten verzichtet. Doch Hessens Innenminister Boris Rhein, CDU, lehnte den Kompromissvorschlag ab, „aus prinzipiellen Erwägungen“, wie Rhein sagte.

Nicht nur die Wiesbadener Landtagsopposition kann das nicht nachvollziehen. Rhein biete dem verurteilten Kindsmörder Gäfgen einmal mehr ein Forum. Schon im ersten Frankfurter Zivilprozess konnte Gäfgen noch einmal seine Klagen über die Gewaltdrohungen vortragen. Er leide noch heute an den Folgen der damals erlittenen Todesangst, sagte der Mann, der sein elfjähriges Opfer geknebelt und mit den eigenen Händen erwürgt hatte. Doch der Täter wird sich auch jetzt wieder als Opfer präsentieren können. Gäfgen, so kündigt Rechtsanwalt Heuchemer an, wird am 10. Oktober im Saal II des Frankfurter Justizpalasts persönlich auf der Klägerbank Platz nehmen. Christoph Schmidt Lunau

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