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Foltermord-Prozess: Haupttäter steht erneut vor Gericht

Das Bonner Landgericht beschäftigt sich erneut mit dem sogenannten Foltermord im Siegburger Gefängnis, der vor zweieinhalb Jahren verhandelt worden war.

Die Jugendkammer des Bonner Landgerichts prüft, ob gegen den Haupttäter Pascal I. im sogenannten "Foltermord-Prozess" eine lebenslange Haft und Sicherheitsverwahrung unter Vorbehalt zu verhängen ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte seine Verurteilung zu 15 Jahren Haft auf Antrag der Staatsanwaltschaft als zu mild aufgehoben. Das Landgericht Bonn habe fehlerhaft gehandelt, als es gegen den damals 19-Jährigen nicht die lebenslange Freiheitsstrafe verhängt habe, hatte der BGH befunden. Außerdem müsse das Landgericht die Anordnung einer vorbehaltenen Sicherungsverwahrung prüfen.

Pascal I. und zwei Mitgefangene hatten gestanden, im November 2006 ihren damals 20-jährigen Zellengenossen Hermann H. in der JVA Siegburg über Stunden hinweg geschlagen, sexuell missbraucht, erniedrigt und anschließend erhängt zu haben. Alle drei waren deshalb vom Landgericht Bonn im Oktober 2007 wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Vergewaltigung verurteilt worden. Neben Pascal I. wurden Ralf A. zu 14 Jahren Haft und Danny K. zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt. Die drei jugendlichen Täter hatten Revision gegen ihre Verurteilung beim BGH eingelegt. Diese verwarfen die Richter als unbegründet. (ds/dpa/Reuters)

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