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Naruto auf seinem Selfie, gezeigt auf dem Twitter Account der Naturschutzorganisation Peta. Der Makake-Affe hatte die Kamera eines Fotografen entwendet und sich selbst abgelichtet. Der Streit um das Urheberrecht geht schon länger.

© Peta Twitter

Forderung von Naturschützern: Affe Naruto soll Bildrechte an seinem Selfie erhalten

Tierschutzaktivisten in den USA haben im Namen des Affen Naruto Klage eingereicht. Es geht um das Urheberrecht auf eine Selbstaufnahme des Tieres.

Die Tierschutzorganisation Peta USA will einen Affen zum "Urheber und Eigentümer seines Fotos" machen. Deswegen haben die Aktivisten Klage bei einem Bundesgericht in San Francisco eingereicht. Das Urheberrechtsgesetz in den USA verbiete einem Tier nicht das Copyright, "und da Naruto das Foto gemacht hat, gehört ihm das Copyright, wie es jedem Menschen gehören würde".

Im Jahre 2011 hatte der Affe Naruto dem britischen Fotografen David Slater in Indonesien die Kamera entrissen und damit Fotos gemacht. Slater hatte auf Sulawesi eine Serie von Tierbildern geschossen. Er hatte seine Kamera auf dem Stativ einen Moment lang unbeaufsichtigt gelassen, so konnte der Affe die Kamera entwenden. Naruto knipste nicht nur den Waldboden und seine Artgenossen, sondern auch sich selbst. Bei Menschen heißt diese Selbstaufnahme "Selfie", doch so weltberühmt wie Naruto werden sie mit dieser Art Bild eher selten. Der Selfie des Schopfmakaken-Männchens ging unter dem Hashtag #MonkeySelfie nicht nur auf Twitter um die Welt.

Den Namen "Naruto" bekam der Affe von Forschern in Sulawesi, die ihn jahrelang als Teil ihrer Arbeit in der Region beobachtet und studiert hatten. Peta USA agiert nach eigener Aussage als Narutos "next friend" - eine Art rechtlicher Repräsentant. Die Klage richtet sich sowohl gegen Slater, als auch die Firma Wildlive Personalities Ltd, die beide das Copyright für die Bilder einfordern. Als Beklagter genannt wird auch der Verlag Blurb Inc. aus San Francisco, der eine Reihe von Bildern von Slater veröffentlicht hatte, darunter auch die Selfies von Naruto.

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"Sollte der Prozess Erfolg haben, wäre das das erste Mal, dass einem nicht-menschlichen Tier der Besitz eines Eigentums (das Copyright des „Affen-Selfies“) zugesprochen wird, anstatt das Tier selbst als Eigentum zu sehen", schreibt die Tierschutzorganisation. "Es wäre außerdem das erste Mal, dass ein Recht auf ein nicht-menschliches Tier ausgeweitet wird, das über grundlegende Bedürfnisse wie Nahrung, Unterkunft, Wasser und ärztliche Versorgung hinausgeht. Aus unserer Sicht ist es dafür höchste Zeit."

Peta USA appelliert zudem an das Gericht, ihnen die Einkünfte aus den Affen-Selfies zukommen zu lassen, damit sie Naruto und seiner Gruppe zukommen können. Die Organisation selbst würde keinerlei Abfindung aus den Zahlungen erhalten.

Fotograf bezeichnet sich ebenfalls als Tierschützer

Slater argumentiert, er habe das Urheberrecht an den Fotos, weil er das Stativ aufgebaut habe und dann nur für wenige Minuten weggegangen sei - in der Zeit habe der Affe seine Kamera an sich gerissen. Dem "Guardian" sagte Slater, die Klage von Peta habe ihn sehr traurig gestimmt, dann bezeichnete er sich selbst als Kämpfer für den Tierschutz. Er habe Kopien der Affen-Selfies verkauft und 1,70 Dollar von jeder Bestellung an ein Projekt gespendet, das sich für die Makaken auf Sulawesi einsetzt. Der Fotograf betonte jedoch auch, selbst an den Bildern verdienen zu wollen. Mit den Einnahmen möchte er seiner Tochter das Studium finanzieren: "Ich habe sonst nicht viel, was ich ihr bieten kann." Die Fünfjährige solle die Rechte an den Fotos einmal erben.

Der Streit um das Copyright ist nicht neu und geht bereits seit der ersten Veröffentlichung im Jahre 2011: Die Fotos waren unter anderem bei der Bildersammlung Wikimedia Commons gezeigt worden, deren Inhalte für bestimmte Zwecke frei verwendet werden dürfen. Slater hatte Wikimedia aufgefordert, die Bilder zu löschen und drohte mit einer Klage: "Wenn der Affe das Bild gemacht hat, hat er das Urheberrecht - das ist ihr Grundargument", zitierte ihn der "Telegraph". "Was sie nicht verstehen, ist, dass so etwas von einem Gericht geklärt werden muss." Der "Washington Post" sagte Slater, als der Streit um das Copyright aufkam, die Verbreitung der Fotos im Internet habe ihn viel Geld gekostet. "Das ruiniert mir das Geschäft."

Bereits im August 2014 hatte sich die Copyright-Behörde der USA geweigert, Urheberrechtsansprüche anzuerkennen, wenn ein Werk nicht vom einem Menschen kreiert wurde. "Die Behörde wird keine Werke registrieren, die durch die Natur, durch Tiere oder durch Pflanzen entstanden." Dasselbe gelte für Werke, die angeblich von göttlichen oder übernatürlichen Wesen geschaffen wurden. Als Beispiele nennt das Kompendium unter anderem ein Foto, das ein Affe aufgenommen hat (Naruto), und ein Wandbild, das ein Elefant gemalt hat.

Die Rechtslage ist also kompliziert: Dürfte die Aufnahme des Affen für die Illustration dieses Artikel verwendet werden? "Da die Bildrechte nicht bei uns liegen, können wir das Foto nicht herausgeben", schreibt Peta Deutschland als Antwort auf eine Anfrage. Dann folgt ein link zu wikimedia.org, dort könne das Bild heruntergeladen werden. Die Naturschutzorganisation verwendet das Bild sowohl auf Twitter als auch auf ihrer Website - dort wird keine Quellenangabe gemacht und als Bildunterschrift lediglich "Das #MonkeySelfie" geschrieben. "Solange die Rechtslage nicht geklärt ist, verwenden wir das Bild ohne Angaben zum Fotografen", sagte Peta Deutschland dazu dem Tagesspiegel.

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