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Frankreich: Lange Haftstrafen im Kinderschänderprozess

Im größten Kinderschänderprozess der französischen Geschichte mit 65 Angeklagten und 45 Opfern hat das Schwurgericht von Angers am Mittwoch langjährige Haftstrafen für die Haupttäter verhängt.

Angers (27.07.2005, 18:07 Uhr) - Der wegen Vergewaltigung vorbestrafte Philippe V. erhielt 28 Jahre Haft plus 18 Jahre Sicherheitsverwahrung. Sein Sohn Franck muss für 18 Jahre hinter Gitter. Die Kassenhalterin des Kinderschänderrings, Patricia M., die ihre Tochter vergewaltigt und an Komplizen «vermietet» hatte, soll für 16 Jahre ins Gefängnis.

Die Richter folgten damit im Wesentlichen der Einschätzung der Anklage. «Diese Jäger haben erschreckende Orgien veranstaltet, um ihre sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen und Geld zu verdienen», sagte Anwalt Philippe Cosnard. «Diese Männer und Frauen haben den Sinn für Menschlichkeit verloren.» Gerichtspsychiater bescheinigten den Kindern, seelisch zerstört zu sein und ein perverses Verhältnis zum eigenen Körper bekommen zu haben. Viele haben Schulprobleme und bekommen Psychopharmaka gegen ihre Angstzustände.

Der Prozess hatte Frankreich monatelang in Atem gehalten. Die Angeklagten im Alter von 23 bis 73 Jahren mussten sich wegen Zuhälterei, Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs verantworten. Alle stammen aus einem sozialen Problemviertel der westfranzösischen Stadt Angers. Die Kinder waren teilweise von ihren eigenen Eltern oder Großeltern missbraucht worden. Das Martyrium der 45 Opfer vom Säugling bis zum 12-jährigen Kind hatte von Januar 1999 bis Februar 2002 gedauert. Die von den Kindern beschriebenen Perversionen der Erwachsenen trieben selbst routinierten Anwälten Tränen in die Augen.

Neun lange Tage hatten die drei Richter und neun Geschworenen vor ihrem Urteil streng abgeschirmt in einer Militärkaserne beraten. Dabei hatten sie fast 2000 Fragen zur Schuld oder Unschuld der aus sozialen Randschichten stammenden Angeklagten zu klären versucht. Weil sie zwei Fragen übersehen hatten, mussten sie am Mittwoch die Sitzung unterbrechen und «nachsitzen». Das verzögerte die Urteilsverkündung um mehrere Stunden. In ihrer von Gendarmen überwachten Konklave hatten die Richter und Geschworenen keinen Zugang zu Medien oder Telefon. Das Problem: Die Nachberatung über zwei Fragen fiel nach Schluss des Konklaves.

Die meisten der 39 Männer und 26 (ursprünglich 27) Frauen zeigten an den 93 Verhandlungstagen kaum Reue oder auch nur Einsicht in die Schwere des Verbrechens. Der wegen Vergewaltigung vorbestrafte Angeklagte Philippe V. erklärte im Prozess sogar: «Ich hasse meine Kinder.» Der Staatsanwalt bescheinigte ihm, ein «echter Pädophiler» zu sein: «Er besitzt ein fast pathologisches Unvermögen, das Leiden der anderen zu verstehen.»

Vor Gericht verschanzten sich die meisten Angeklagten hinter eine Mauer des Schweigens. 32 von ihnen wiesen jede Schuld von sich. Videofilme mit den Aussagen der Kinder wurden zum Teil mit Schulterzucken oder Lachen quittiert. «Ich weiß, dass ich das Leben meiner Enkelin zerstört habe», war eines der seltenen Eingeständnisse eines Angeklagten, der sich jahrelang an Sex-Partys beteiligt und als Zuhälter seiner Enkelin aufgetreten war.

Das Milieu der Kinderschänder war unter anderem von Arbeitslosigkeit und Alkohol geprägt. Einige hatten selbst sozialen Missbrauch als Kind erfahren und waren vom Opfer zum Täter geworden. 21 der 23 betroffenen Familien wurden von Sozialarbeitern betreut. Anwälte der Kinder fragten daher nach der Mitverantwortung der Sozialbehörden. Die Verteidiger kritisierten, der Massenprozess habe kaum die Beurteilung jedes einzelnen Angeklagten erlaubt. Es gebe starken Gruppendruck, aber kaum eindeutige Beweise. Bei manchen Angeklagten gelte «die Schuldvermutung, bevor sie überhaupt gesprochen» hätten. (Von Hans-Hermann Nikolei, dpa)

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