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Frankreich: Priester muss Kirchenglocken ertragen

Jahrzehntelang stand er im Dienste des Herrn - doch zu seinem Lebensabend mag ein französischer Priester keine Kirchenglocken mehr hören. Seine Klage gegen das Glockengeläut in einem burgundischen Dorf scheiterte.

Dijon - Der Ex-Geistliche Alain Ponsar hatte vor dem Verwaltungsgericht Dijon keinen Erfolg mit dem Versuch, die Glocken eines burgundischen Dorfes zum Schweigen zu bringen, in dem er seinen Ruhestand verbringt. Das Geläut sei nicht so laut und es erfolge auch nicht derart häufig, dass es die öffentliche Ruhe stören könne, urteilte das Gericht. Zudem hingen die Dorfbewohner sehr am Klang der Glocken.

Ponsar hatte als Geistlicher in Paris gewirkt. Vor zwei Jahrzehnten kaufte er im 800-Seelen-Dorf Clessé bei Mâcon das Pfarrhaus - unmittelbar neben der romanischen Kirche aus dem elften Jahrhundert. Dort verbringt er inzwischen seinen Ruhestand. Der wird ihm allerdings durch das ständige Gebimmel vergällt: Vergeblich verlangte der Priester zunächst vom Bürgermeister, das Geläut zwischen 22 Uhr und sieben Uhr morgens, das stündliche Läuten und den Angelus um 11:30 Uhr zu untersagen. Schließlich forderte er 60.000 Euro Schadenersatz. Die Gemeinde stufte das Glockenläuten aber als wichtig für das Dorfleben ein und startete eine Petition für seinen Erhalt. (tso/AFP)

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