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Panorama: Für Inzest ins Gefängnis

Gericht verurteilt Geschwister aus Sachsen

Leipzig - Zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Inzests hat das Amtsgericht Leipzig den 28-jährigen Patrick S. verurteilt. Seine Schwester, die 21-jährige Susan K., wird ein Jahr unter Betreuung und Aufsicht des Jugendamts gestellt. Es war bereits der dritte Prozess gegen das Geschwisterpaar aus dem sächsischen Zwenkau, das vier gemeinsame Kinder hat. Der Mann befindet sich nach zwei Verurteilungen in derselben Sache bereits in Haft. In dem Verfahren am Donnerstag ging es um die im April 2004 und April 2005 geborenen Töchter.

„Die Kinder werden irgendwann damit leben müssen, dass ihr Onkel ihr Vater ist“, erinnerte Oberstaatsanwältin Claudia Laube an die Tragik der Beziehung. Die Vaterschaft des 28-Jährigen ist medizinisch mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,99 Prozent festgestellt worden. Laut DNA-Gutachten gibt es auch keinerlei Zweifel daran, dass die Angeklagten Geschwister sind, sagte eine Rechtsmedizinerin. Zusammen aufgewachsen ist das Paar allerdings nicht. Der Bruder lebte seit seinem vierten Lebensjahr bei Adoptiveltern. Im Jahr 2000 lernten sich die Geschwister kennen und verliebten sich. Ein Jahr später bekamen sie einen Sohn. Es folgten drei Töchter.

Selten zuvor wurde das Privatleben zweier Menschen so in die Öffentlichkeit gezerrt. „Was mischt der Staat sich ein, wenn sich zwei Menschen lieb haben?“, fragte das Paar seine Ankläger. Die Verteidiger der Geschwister sehen durch die Strafverfolgung die Grundrechte ihrer Mandanten verletzt. Der Paragraf 173 des Strafgesetzbuches, der Beischlaf unter Verwandten unter Strafe stellt, sei ein „historisches Relikt“, kritisierten sie. Er sei ein Eingriff in das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung und auf freie Gestaltung des Familienlebens. Die Juristen wollen den Fall nun vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bringen.

In anderen Ländern ist der Straftatbestand Inzest längst abgeschafft. Dazu gehören Frankreich, Belgien, die Niederlande, Japan und Brasilien. In diesen Ländern sei kein Verfall der Sitten zu beobachten, sagte der Sexualstrafrechtsexperte Joachim Renzikowski von der Universität Halle. Tsp/dpa

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