zum Hauptinhalt
Brustimplantate der Firma PIP.

© dpa

Gefährliche Brustimplantate: Bundesgerichtshof entscheidet über Schadenersatz

Viele betroffene Frauen warten an diesem Donnerstag auf eine Entscheidung des BGH. Es geht um Schadenersatz für die gefährlichen Brustimplantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse, abgekürzt PIP.

5000 Frauen in Deutschland schauen an diesem Donnerstag nach Karlsruhe. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) geht es um die gefährlichen Brustimplantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse, abgekürzt PIP. Es ist ein Pilotverfahren, in dem eine Patientin 40 000 Euro Schadenersatz verlangt – nicht von der französischen Betrugsfirma PIP, die ist längst pleite, sondern vom Tüv Rheinland. Der erteilte das Prüfsiegel und bemerkte nicht, dass das hochwertige Silikon gegen billiges Industriesilikon ausgetauscht worden war. Die Klägerin musste sich die Implantate 2012 nach vier Jahren wieder herausoperieren lassen. Denn ein Platzen hätte lebensgefährlich werden können.

Bekäme die Frau heute recht, kämen auf den Tüv Rheinland Millionenzahlungen zu. Allerdings haben bisher alle betroffenen Frauen vor deutschen Gerichten verloren. Auch das Oberlandesgericht Zweibrücken entschied vor gut einem Jahr, dass der Tüv nicht haftbar gemacht werden könne. Der sei vielmehr selbst durch Vorlage falscher Dokumente betrogen worden. Ob dieses Urteil Bestand hat, prüft am Donnerstag in letzter Instanz der BGH. Weist er die Klage der Frau endgültig ab, dann haben auch die anderen Klägerinnen in Deutschland kaum noch eine Chance.

Ausgeklügeltes Betrugsverfahren

Der Fall kam 2010 ins Rollen, als eine Patientin in Frankreich starb. Ihr Brustimplantat war gerissen, gesundheitsschädliches Industriesilikon war ausgelaufen. Die französische Kontrollbehörde nahm die Implantate im März 2010 vom Markt. Es kam heraus, dass PIP in einem ausgeklügelten Betrugsverfahren die Implantate mit dem Billigsilikon befüllt hatte. Dem Tüv wurden bei den (angekündigten) Kontrollen jedoch Dokumente mit medizinisch einwandfreiem Silikon vorgelegt, auch in den Produktionsstätten wurden alle Spuren verwischt. PIP erhielt deshalb das Prüfsiegel CE und konnte seine Produkte auch in Deutschland vertreiben. Nachdem der Betrug aufgeflogen war, riet man 2011 allen betroffenen Frauen, sich die Implantate herausoperieren zu lassen. 2013 wurde der Firmengründer in Frankreich zu vier Jahren Gefängnisstrafe verurteilt. PIP hatte längst Insolvenz angemeldet. Die ersten Frauen klagten in Deutschland, und zwar gegen den Tüv Rheinland. Der war ihrer Ansicht nach seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen.

Drei zentrale Fragen stehen bis heute im Mittelpunkt: Was bedeutet überhaupt dieser Prüfbericht? Der Tüv untersucht nämlich nicht das Produkt selbst, sondern sozusagen die Akten. Zweitens bestand ein Vertrag nur zwischen dem Tüv (als Kontrollstelle) und PIP (als zu kontrollierender Firma). Eine Garantenstellung gegenüber den späteren Patientinnen sei damit nicht verbunden gewesen. Drittens, so die Juristen, garantiere das Prüfsiegel CE keine Produktqualität.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false