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Michael Heckhoff

© ddp

Gefängnisausbruch: Ein Ausbrecher festgenommen

Nachdem die Polizei das Fluchtauto der beiden geflohenen Schwerverbrecher in Mülheim an der Ruhr gefunden hat, konnte sie dort auch einen der Verbrecher festnehmen. Am Donnerstag waren die beiden Männer geflohen.

Bei der Fahndung nach den beiden Aachener Ausbrechern ist am Sonntag in Mülheim an der Ruhr einer der flüchtigen Schwerverbrecher festgenommen worden. Es sei der 50 Jahre alte Geiselgangster Michael Heckhoff, bestätigte die Polizei in Köln. Der Mörder Peter Paul Michalski ist weiter auf der Flucht.

Die beiden Männer hatten zuvor ein Auto mit dem Kennzeichen E-PS 1010 am Samstag von einem Essener Ehepaar in Essen gestohlen. Dieses war am Sonntag in Mülheim an der Ruhr gefunden worden. Heckhoff hielt sich in der Nähe auf und konnte von einem Spezialkommando festgenommen werden. „Mehr können wir nicht sagen, weil wir die Fahndung nicht gefährden wollen“, sagte ein Polizeisprecher. Die Suche laufe auf Hochtouren. Die Bevölkerung sei zur Vorsicht aufgerufen.

Bei ihrer Flucht hatten die Ausbrecher am Samstag das Ehepaar längere Zeit in ihrer Gewalt gehabt. Der Polizeisprecher bestätigte am Sonntag entsprechende Informationen der „Bild“-Zeitung. Die Schwerverbrecher seien „mit den beiden unterwegs gewesen“, sagte er. Nähere Angaben machte er nicht. Nach dpa-Informationen fuhren die beiden Straftäter am Samstagabend mit dem Ehemann in dessen Wagen in ein Mülheimer Waldgebiet und ließen ihn dort frei.

Nachdem er sich bei der Polizei gemeldet hatte, wurde ein landesweiter Großalarm ausgelöst, der bis Mitternacht dauerte. Dabei wurde auch eine sogenannte Grenzfahndung ausgelöst, um eine Flucht der beiden nach Belgien oder in die Niederlande zu verhindern. Dazu richteten Bundes- und Landespolizei an ausgewählten Stellen Durchfahrtskontrollen ein.

Der Mörder Peter Paul Michalski (46) und der Geiselgangster Michael Heckhoff (50) waren am Donnerstagabend aus dem Gefängnis in Aachen ausgebrochen. Beide sind zu lebenslangen Haftstrafen und Sicherungsverwahrung verurteilt. Sie sind mit Pistolen bewaffnet und gelten als gewaltbereit. (dpa)

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