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Gefängnisse: Niedersachsen muss ehemaligen Häftling entschädigen

Per Gerichtsbeschluss muss das Land Niedersachsen einem ehemaligen Insassen des Gefängnisses Osnabrück eine Entschädigung zahlen - wegen nicht zu akzeptierender Haftbedingungen.

Osnabrück - Das Landgericht Osnabrück billigte dem Mann eine Haftentschädigung in Höhe von 1200 Euro zu. Er war von Februar 2002 bis Juli 2004 unter anderem in der Osnabrücker Außenstelle der Haftanstalt Lingen inhaftiert. Dort hatte er 41 Tage gemeinsam mit bis zu vier weiteren Gefangenen in einer Zelle verbringen müssen. Die Toilette sei nur durch einen Bretterverschlag auf Brusthöhe als Sichtschutz abgetrennt gewesen, eine Entlüftung habe es nicht gegeben. Das Gericht wertete dies am Donnerstag als Verletzung der grundgesetzlich geschützten Menschenwürde. (tso/dpa)

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