zum Hauptinhalt

Panorama: Gegen den Strom

Wann Radler bei Einbahnstraßen die Richtung wechseln dürfen

Berlin (ddp). Es klang vielversprechend, was Verkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) am Donnerstag in der „BildZeitung“ verkündete: Radfahrer sollten künftig in Einbahnstraßen grundsätzlich auch gegen die Fahrtrichtung fahren dürfen. Radwege müssten nur noch zwingend benutzt werden, wenn es die Verkehrssicherheit erfordere – zum Beispiel an Schnellstraßen. Ein Verordnungsentwurf des Ministeriums sehe außerdem nach Möglichkeit mehr eigene Abbiege-Fahrstreifen für den Radverkehr vor.

Doch das Bundesverkehrsministerium steht diesen Vorschlägen in Wahrheit skeptisch gegenüber und bleibt standhaft: Radfahrer müssen sich auch künftig in Deutschland an die Straßenverkehrsordnung (StVO) halten und dürfen nicht alle Einbahnstraßen in Gegenrichtung befahren. Das Bundesverkehrsministerium plane zunächst keine Änderung der bestehenden Regelung. „Es gibt bei uns im Haus Überlegungen auf Ebene der Fachreferenten, die Straßenverkehrsordnung bezüglich des Fahrradverkehrs weiterzuentwickeln“, räumte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag in Berlin lediglich ein.

In den vergangenen Jahren habe es immer mehr Unfälle mit Radfahrern gegeben. Die StVO solle daher „im Licht der Verkehrssicherheit und Mobilität allseitig beleuchtet“ werden, hieß es.

Konkrete Änderungen gebe es jedoch noch nicht. Bei allen Überlegungen würde weder jemand eingeschränkt, noch bekomme jemand Rechte, die ihm nicht zustünden, betonte der Ministeriumssprecher. Es gehe vielmehr darum: „Was lehrt uns die Vergangenheit, was kann man noch sicherer machen, was kann missgedeutet werden“. Im Übrigen sei in bestimmten geeigneten Einbahnstraßen das Radfahren in Gegenrichtung jetzt schon individuell möglich.

Stolpes in der Presse zitierte Ankündigung stößt bei Verkehrsverbänden auf Ablehnung. Ronald Winkler vom ADAC sagte, man könne nicht generell sagen, dass es eine sichere Sache sei, alle Einbahnstraßen für Radfahrer im Gegenverkehr freizugeben. „Das wäre in jedem Fall eine Verschlechterung für Radfahrer und Autofahrer“.

Geeignet seien nur Tempo-30-Zonen mit relativ wenig Verkehrsaufkommen, wo an Kreuzungen und Einmündungen gute Sicht herrsche. Die Kommunen hätten schon seit Jahren die Möglichkeit, das Radfahren in Gegenrichtung zu erlauben, wo es „angebracht, verkehrssicher und angemessen sei“, betonte Winkler. „Es bedarf immer einer Einzelfallprüfung“, sagte auch Monika Ganseforth, Vorstandsmitglied vom Verkehrsclub Deutschland (VCD). Diese fänden allerdings zu selten statt. „Viel zu wenig geeignete Tempo-30-Zonen sind bis jetzt freigegeben“, kritisierte sie.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false