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Geldstrafe: HNO-Arzt wegen tödlichen Kunstfehlers verurteilt

Ein 51-jähriger Hals-Nasen-Ohren-Arzt ist zu einer Geldstrafe von 14.000 Euro verurteilt worden. Der Mediziner hatte ein vierjähriges Mädchen mit einem Skalpell an der Halsschlagader tödlich verletzt.

Hagen - Das Urteil des Amtsgerichts Hagen wurde wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung gefällt. Der aus Iserlohn stammende Mediziner hatte im August 2004 bei einer Mandeloperation in Hagen einen Kunstfehler begangen und ein vierjähriges Mädchen an der Hauptschlagader mit dem Skalpell verletzt. Dadurch entstand eine so massive Blutung, dass das Kind in einem Krankenhaus starb.

Wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde er zudem verurteilt, weil er im Juli 2003 bei einer anderen Mandeloperation ein fünfjähriges Mädchen ebenfalls an der Arterie schwer verletzt hatte. In diesem Fall konnte die Blutung allerdings noch rechtzeitig gestoppt werden.

Der Angeklagte hatte während des Prozesses sein Verschulden eingeräumt und erklärt, er operiere seit den Zwischenfällen nicht mehr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt sowie die Vertreter der Nebenklage hatten eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. (tso/ddp)

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