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Panorama: Gericht stoppt Tierschützer

Zentralrat der Juden hatte gegen „Holocaust-Kampagne“ geklagt

Darf man den Holocaust mit Massentierhaltung vergleichen? Man darf, entschied jetzt das Berliner Landgericht, aber nur verbal. Die bildmächtige Kampagne „Der Holocaust auf Ihrem Teller“ der amerikanischen Tierschutzorganisation Peta wurde wegen Verletzung der Menschenwürde untersagt. Peta wirbt mit Fotomontagen, auf denen getötete Schweine neben menschlichen Leichen in einem Konzentrationslager zu sehen sind. Ein anderes Motiv zeigt KZ-Häftlinge neben einer Batterie mit Legehennen. Darunter steht: „Für Tiere sind alle Menschen Nazis.“ Der Zentralrat der Juden in Deutschland hatte gegen die Kampagne geklagt. Präsident Paul Spiegel bezeichnete die Motive als „ungeheuerlich“.

Insgesamt sollten acht Motive als Wanderausstellung in Fußgängerzonen gezeigt werden. Während es für Peta in Wien, Prag, Mailand und Warschau keine juristischen Probleme gab, wurde die Ausstellung in Amsterdam und Stuttgart gestoppt. Peta-Anwalt Wolfgang Schindler erklärte, die Fotos seien nur ein „Stilmittel“, um die nötige „Schockwirkung“ zu erreichen. Die Holocaust-Opfer würden nicht mit Tieren gleichgesetzt. Zwischen Menschen und Legehennen gebe es naturgemäß „Riesenunterschiede“, aber eben auch „Ähnlichkeiten im Leiden, in den industriellen Ausmaßen und in den gigantischen Zahlen.“ „Das Leid von Menschen darf nicht instrumentalisiert werden“, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung. Peta will Berufung einlegen und notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen.

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