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Gerichtsentscheidung: Großmutter bekommt Sorgerecht für Michael Jacksons Kinder

Rund sechs Wochen nach Michael Jacksons Tod gab es jetzt eine Entscheidung über das Sorgerecht seiner drei Kinder. Ein Gericht legte fest, dass sie bei ihrer Großmutter Katherine Jackson aufwachsen sollen.

Rund sechs Wochen nach dem Tod Michael Jacksons hat es eine Entscheidung in der Diskussion um das Sorgerecht seiner drei Kinder gegeben. Ein Richter bestätigte, dass sie bei ihrer Großmutter Katherine Jackson aufwachsen sollen. "Dies ist im besten Interesse der Minderjährigen", urteilte Mitchell Beckloff in Los Angeles. Zu dem Gerichtstermin waren neben Jacksons Mutter auch drei seiner Geschwister – Rebbie, Randy und LaToya – sowie zahlreiche Anwälte erschienen.

Bereits im Vorfeld hatten sich die 79-jährige Katherine Jackson und Jacksons Ex-Frau Debbie Rowe, die Mutter von Prince (12) und Paris (11), darauf geeinigt, dass diese nur ein Besuchsrecht verlangt. Der Richterspruch segnete lediglich ab, dass die Großmutter nun das dauerhafte Sorgerecht der drei Kinder bekommen hat. Dies entspricht auch einer Verfügung des verstorbenen Musikers, die er 2002 in einem Testament festgelegt hatte.

Die leibliche Mutter des jüngsten Sohns Blanket (7) ist nicht bekannt. In acht Wochen will sich der Richter informieren, wie es den drei Kindern ergangen ist. Er sprach ihnen und der Großmutter auch Unterhalt zu. Die Höhe ist nicht öffentlich genannt worden.

Nach Beschluss des Richters wird das Vermögen Michael Jacksons von zwei seiner Vertrauten verwaltet. Dies entspricht dem letzten Willen des Sängers. Mindestens bis Anfang Oktober sollen Rechtsanwalt John Branca und Musikmanager John McClain als Treuhänder Entscheidungen treffen können. Katherine Jacksons Anwälte hatten auf ein Mitspracherecht gepocht.

Jacksons Testament ist am Montag offiziell bei einem Nachlassgericht eingereicht worden, berichtete der Internetdienst E!online. Ansprüche müssen nun innerhalb von 120 Tagen geltend gemacht werden.

Michael Jackson starb am 25. Juni überraschend. Die Todesursache ist weiterhin unklar. Möglicherweise war eine Überdosis des Narkosemittels Propofol der Grund für seinen Tod. Jacksons Privatarzt Conrad Murray wird verdächtigt, ihm wegen seiner Schlafstörungen das Mittel wenige Stunden vor seinem Tod verabreicht zu haben.

Laut TMZ.com ordnete Richter Beckloff an, dass der Konzertveranstalter AEG Live, mit dem der Popstar seine Comeback-Konzerte in London geplant hatte, den Vertrag über die Auftritte Jacksons Familie zeigen muss. Katherine Jackson hatte dies verlangt. Ihrem Anwalt zufolge war ihr bisher aber der Zugang zu den Dokumenten verwehrt worden. Bei der nächsten Anhörung am kommenden Montag sollen weitere finanzielle Streitpunkte geklärt werden.  

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, tos

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