zum Hauptinhalt
U-Bahn Gewalt München

© ddp

Gerichtsentscheidung: Prozess gegen "U-Bahn-Schläger" ist öffentlich

Im sogenannten U-Bahn-Schläger-Prozess vor dem Münchner Landgericht ist die Öffentlichkeit zugelassen worden. Nach knapp zweistündiger Beratung wies der Vorsitzende Richter die Anträge der Verteidiger zurück, Besucher von der Verhandlung auszuschließen. Sie hatten eine "Heroisierung" der beiden Angeklagten befürchtet.

Im Prozess um den brutalen Überfall zweier Heranwachsender auf einen Rentner in der Münchner U-Bahn hat das Gericht den Ausschluss der Öffentlichkeit abgelehnt. Eine "potenzielle Heroisierung" der Angeklagten, wie von den Verteidigern durch die Medienberichterstattung befürchtet, sei nicht gegeben, argumentierte der Richter. Und auch aus erzieherischer Sicht sah Bayer einen Ausschluss nicht notwendig.

Die Anwälte des 18 Jahre alten angeklagten Griechen Spyridon L. und des 21 Jahre alten angeklagten Türken Serkan A. hatten ihren Antrag damit begründet, dass ihre Mandanten zur Tatzeit noch nicht volljährig beziehungsweise noch heranwachsend gewesen seien. Sie hielten den Schritt aus erzieherischen Gründen für nötig.

Verteidiger befürchtet unverhältnismäßig hartes Urteil

Spyridon L.'s Anwalt befürchtete zudem, dass sich sein Mandant bei Anwesenheit von Schulklassen, Freunden und Presse im Gerichtssaal medienwirksam als "harten Burschen" darstellen und er später in seiner Umgebung gar als Held stilisiert werden könnte. Auch bestünde die Gefahr, dass sich das Gericht durch den öffentlichen Druck zu einem unverhältnismäßig harten Urteil hinreißen lasse. Serkan A.'s Anwalt fürchtete, dass sein Mandant bloßgestellt und stigmatisiert werde.

Den beiden Männern wird vorgeworfen, am 20. Dezember vergangenen Jahres einen 76-Jährigen in einem Münchner U-Bahnhof mit Schlägen und Tritten brutal angegriffen und fast zu Tode geprügelt zu haben. Das Opfer, ein pensionierter Schulrektor, erlitt bei dem minutenlangen Gewaltakt massive Schädelverletzungen und Gehirnblutungen. Die beiden Männer stehen wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls vor Gericht. (feh/ddp)

Zur Startseite