zum Hauptinhalt

Gerichtsurteil: Bewährungsstrafe für Günther Kaufmann

Der Schauspieler Günther Kaufmann hatte im Prozess um den gewaltsamen Tod seines Steuerberaters zwei unbeteiligte Männer als Mittäter beschuldigt. Dafür wurde er heute zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

München - Der Schauspieler Günther Kaufmann ist am Montag vom Amtsgericht München wegen falscher Verdächtigung und Freiheitsberaubung im besonders schweren Fall zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Außerdem muss er 5000 Euro an zwei gemeinnützige Organisationen zahlen. Der 58 Jahre alte frühere Fassbinder-Star hatte 2002 im Prozess um den gewaltsamen Tod seines Steuerberaters ein falsches Geständnis abgelegt und dabei zwei unbeteiligte Bekannte als Mittäter genannt. Einer der Männer saß deswegen drei Wochen in Untersuchungshaft. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Kaufmann ist damals nach einem falschen Geständnis wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung mit Todesfolge zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Nach Entdeckung und Verurteilung der drei aus Berlin stammenden wahren Täter kam der Schauspieler auf freien Fuß und wurde im vergangenen Jahr in einem Wiederaufnahmeverfahren vom Schwurgericht Augsburg freigesprochen.

Tatortspuren bewiesen, dass sich wenigstens drei Männer zur Tatzeit in der Wohnung des Steuerberaters aufgehalten haben müssen. Ihm sei während seines ersten Prozesses «nachhaltig klar gemacht worden, dass ich Namen nennen müsse, sonst sei mir eine lebenslange Strafe sicher», begründete Kaufmann die falsche Anschuldigung. Wer ihn bedrängt hat, wollte er nicht sagen. Im Prozess gegen die drei Berliner hat Kaufmann seine früheren Verteidiger als Anstifter der falschen Verdächtigung bezeichnet.

Der Schauspieler hat die falsche Anschuldigung im Sommer 2002 bei insgesamt vier Vernehmungen vorgebracht. Er nahm sie auch bei einer Gegenüberstellung mit dem inzwischen verhafteten 59-Jährigen nicht zurück. «Ich bedaure das zutiefst», beteuerte Kaufmann. Er hat seinen beiden Bekannten der 42 Jahre alte zweite Mann saß damals in anderer Sache in Haft Wiedergutmachungen von insgesamt 28.000 Euro geleistet. (tso/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false