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Gerichtsurteil: Höchststrafe für Nadines Mörder

Zehn Monate nach der tödlichen Messerattacke auf eine 15-jährige Schülerin hat das Landgericht Hagen den Angeklagten des Mordes für schuldig befunden. Der 19-Jährige erhielt die höchstmögliche Jugendstrafe.

Es begann mit einem Chat-Kontakt im Internet und endete mit der Bluttat an der 15-jährigen Nadine. Am Donnerstag verurteilte das Landgericht Hagen den 20-jährigen Angeklagten wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zehn Jahren. Das Gericht wandte wegen einer angenommenen Reifeverzögerung des Angeklagten das Jugendstrafrecht an und verhängte damit die Höchststrafe. Warum der junge Mann zum Mörder wurde, bleibt auch nach Abschluss des Prozesses unklar.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass er im August 2006 die 15-Jährige mit mindestens zwölf Messerstichen im Haus ihrer Eltern getötet hat. Vorher hatte er sie mit einer von ihm mitgebrachten Taschenlampe geschlagen und mit einem aus der Wand gerissenen Telefonkabel bis zur Bewusstlosigkeit stranguliert. Kontakt zu dem Mädchen hatte er zuvor im Internet geknüpft. Dort hatte er sie unter einem falschen Namen kennengelernt und herausgefunden, dass Nadine zum Zeitpunkt der Tat allein im Haus war.

"Er war kein Mädchenschwarm"

Der Vorsitzende Richter Frank Schreiber nahm sich bei seiner Urteilsbegründung viel Zeit, die Ursachen und den Hergang der Bluttat zu rekonstruieren. Auf Aussagen des Angeklagten konnte er nur zum Teil zurückgreifen. Zwar hatte der junge Mann die Tat weitgehend eingeräumt, sich beim Hergang jedoch auf Erinnerungslücken berufen.

Schreiber zeichnete das Bild eines unauffälligen Menschen, der in Liebes- und Beziehungsfragen unerfahren und auf der Suche nach einer Partnerin war. "Er war kein Mädchenschwarm", fasste der Richter die Einschätzungen der Zeugen zusammen. Während der Urteilsbegründung zeigte der 20-Jährige auf der Anklagebank kaum eine Regung. Meistens hielt er den Kopf gesenkt oder schaute kurz zum Richter, den Blickkontakt zu den Eltern der Getöteten mied er.

Zahlreiche Identitäten im Internet

Bis auf eine Ferienbekanntschaft hatte der Angeklagte keine Erfahrungen mit Frauen. Deshalb flüchtete er ins Internet, wo er neben einschlägigen Pornoseiten auch regelmäßig Internet-Chats besucht, um mit jungen Frauen anzubandeln. Dort legte er sich zahlreiche Legenden zu und versuchte, unter Alias-Namen und falschen Identitäten Kontakte zu knüpfen. So kam es auch zu der Chat-Bekanntschaft mit Nadine. Weitläufig kannten sich Täter und Opfer zudem, weil die Schwester von Nadine im Gymnasium seine Jahrgangsstufe besucht hatte.

Mit seinem Besuch in der Tatnacht wollte er offenbar den Kontakt zu Nadine intensivieren. Im Gespräch mit dem Mädchen eskalierte die Situation aber, als der Angeklagte sein Chat-Pseudonym offenbarte. Nadine beschimpft ihn, worauf er mit einer Taschenlampe dreimal zuschlug. Als das Mädchen die Wunde im Gäste-Badezimmer anschauen und reinigen wollte, würgte und erstach er sein Opfer schließlich. Das Mädchen verblutete noch am Tatort.

Verdeckungsmord: "Nadine musste als Zeugin beseitigt werden"

Nach Ansicht von Richter Schreiber handelte es sich um einen "Verdeckungsmord". Der Angeklagte wollte offenbar den Angriff mit der Taschenlampe verschleiern. "Nadine musste als Zeugin beseitigt werden", erklärte Schreiber. Nach dem Mord entfernte er so gut wie alle Spuren und floh.

Zwar galt der 20-Jährige als aufbrausend, eine gewalttätige Neigung sei bei ihm bislang aber nicht festgestellt worden, sagte Schreiber. Allerdings soll er einen ausgeprägten Hang zum Tricksen und Lügen gezeigt haben. So hatten Schulkameraden Anzeige gegen ihn erstattet, weil er aus der von ihm verwalteten Abiturkasse 5000 bis 6000 Euro unterschlagen haben soll. Sein Ruf an der Schule sei seitdem "restlos ruiniert" gewesen, so der Richter. Zudem habe es Probleme in der Familie und auch in einem Nebenjob gegeben.

Michael Bosse[ddp]

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