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Gedenken am zweiten Jahrestag des Germanwings-Absturzes in den Alpen im März 2015 im Gymnasium von Haltern (Nordrhein-Westfalen), das 16 Schüler und zwei Lehrer bei dem Unglück verloren hatte.

© Ina Fassbender/dpa

Germanwings Flug 9525: Angehörige von Germanwings-Opfern empört über Angebot der Lufthansa

Im März 2015 starben 150 Menschen, als eine Germanwings-Maschine in den Alpen zerschellte. Die Lufthansa will Angehörigen weitere Therapien bezahlen - für einen Klageverzicht.

Knapp zwei Jahre nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine in den Alpen sorgt ein Verzichtangebot der Muttergesellschaft Lufthansa für Aufregung bei Angehörigen. Es geht um die Kostenübernahme für weitere Psychotherapien, bestätigte Rechtsanwalt Elmar Giemulla am Samstag einen Bericht der „Bild“-Zeitung. Im Gegenzug für die weitere Kostenübernahme müssten die Angehörigen eine Erklärung unterschreiben, in der sie auf alle Klagen gegen Unternehmen der Lufthansa verzichten und eingereichte Klagen zurückziehen würden. Es lägen mehreren Mandanten solche Erklärungen vor, sagte Giemulla, der mehr als 200 Mandanten vertritt.

„So lasse ich nicht mir umgehen“, zitiert „Bild“ eine Mandantin aus Krefeld, die am 24. März 2015 ihren Bruder und eine Nichte verloren hatte. Giemulla betonte, seine Mandanten, denen eine Verzichterklärung vorliege, seien empört gewesen. Unterschrieben habe keiner.

Die Fluggesellschaft teilt mit, sie wolle möglichen Klagen vorbeugen

Die Luftfahrtgesellschaft wies die Vorwürfe zurück. Germanwings und Lufthansa würden aktuell Angehörigen der Opfer in vielen Fällen auf freiwilliger Basis Kosten für bestimmte Leistungen - wie beispielsweise therapeutische Behandlungen - erstatten. „Damit leisten Germanwings und Lufthansa über das gesetzlich verpflichtende Maß hinaus wichtige Hilfe“, teilte das Unternehmen auf Anfrage mit. „Zu unserem Bedauern wurden ebendiese freiwilligen Leistungen von einigen Anwälten genutzt, um juristisch gegen Unternehmen der Lufthansa-Gruppe vorzugehen. Aus diesem Grund können wir dieses freiwillige Angebot nur dann aufrechterhalten, wenn ausgeschlossen ist, dass ebendiese Leistungen nicht gegen uns verwendet werden“, heißt es in einer Stellungnahme.

Anwalt Giemulla hatte im Herbst für fast 200 Mandanten Zivilklagen am Landgericht Essen eingereicht, um höhere Schadenersatzleistungen zu erreichen. Für Todesopfer hatte die Lufthansa bereits jeweils 25.000 Euro bezahlt, nahe Angehörige bekamen jeweils 10.000 Euro für erlittene Schmerzen. Geklagt wird auf weitere 25.000 Euro beziehungsweise weitere 20.000 Euro.

Copilot Lubitz hatte in einer Flugschule in Arizona gelernt

Für die Krefelder Mandantin werde in den nächsten Tagen ebenfalls Klage eingereicht, sagte Giemulla. Sie richtet sich direkt an die Flugschule in Arizona (USA), in der Copilot Andreas Lubitz gelernt hatte. Er hatte vor zwei Jahren den Airbus den Ermittlern zufolge absichtlich gegen einen Berg in den französischen Alpen gesteuert. 150 Menschen starben. Seine Ausbildung in Arizona hatte der Copilot wegen einer schweren Depression mit einer Sondergenehmigung beenden können. (dpa)

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