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Gesundheit: 18 Millionen Euro geschenkt

Studenten im Süden fordern Gebühren nicht zurück

Die heutigen Studierenden klagen gegen die neuen Studiengebühren, doch ihre Vorgänger lösen nicht einmal gerichtsfeste Ansprüche vergangener Erfolge ein: Frühere baden-württembergische Studenten haben dem Land über 18 Millionen Euro rechtswidrig kassierter Gebühren überlassen.

Wie das Wissenschaftsministerium jetzt bestätigte, stammt das Geld aus der 1997 und 1998 erhobenen Rückmeldegebühr von 100 Mark (51 Euro). Das Bundesverfassungsgericht hatte sie vor vier Jahren als unzulässig verworfen, weil sie die Kosten der Rückmeldung mehrfach überstieg. Der Anspruch auf eine Erstattung war an Silvester 2006 verjährt.

Das Land kann damit trotz der Niederlage vor Gericht eine erfreuliche Bilanz ziehen: Insgesamt hatte es 36 Millionen Euro an Rückmeldegebühren eingenommen. Per Antrag bei den Hochschulen zurückgefordert wurden nur 17 333 378,66 Euro. Damit verblieb mehr als die Hälfte der Summe in seiner Kasse. Eine Ministeriumssprecherin sagte, der „positive Saldo“ verbessere die Lage des Gesamthaushalts des Landes, es verbleibe nicht beim Hochschulressort.

Das Interesse an einer Rückforderung war nach dem Urteil 2003 zunächst hoch: Im ersten Jahr musste das Land 16,2 Millionen Euro an Studenten erstatten. Dann ging die Zahl der Anträge stark zurück. 2005 wurden noch 178 000 Euro zurückbezahlt. Im vergangenen Jahr waren es bis November nur 62 000 Euro. Erst nach Medienberichten über das nahe Fristende erinnerten sich frühere Studenten an ihre Ansprüche. In den letzten acht Wochen wurden noch einmal über 200 000 Euro ausbezahlt.

Die Rückmeldegebühr hatte das Land eingeführt, um die Einnahmen zu erhöhen. Nach zwei Jahren setzte es sie 1998 aus, weil der Verwaltungsgerichtshof des Landes nach Klagen Studierender Zweifel an ihrer Verfassungsmäßigkeit hatte. Dies bestätigten die Bundesverfassungsrichter 2003. Sie stellten aber klar, dass die Verfassungswidrigkeit vor allem an der Formulierung des Gesetzes liege. Die Gebühren dürften nicht allein für die unaufwändige Rückmeldung erhoben werden. Das Land taufte die Gebühren daraufhin in „Verwaltungsgebühren“ um und legte fest, dass sie unter anderem auch die Kosten von Prüfungen decken sollen.

In Berlin entschied das Oberverwaltungsgericht nach Klagen von Studierenden im vergangenen Jahr ebenfalls, dass die erhobenen Rückmeldegebühren in Höhe von 51,13 Euro verfassungswidrig seien. Der Richterspruch gilt für die Gebühren, die von 1997 bis 2004 gezahlt werden mussten, danach wurde das Hochschulgesetz umformuliert. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Berlin steht noch aus. Sollten die Bundesrichter den Klägern recht geben, können wahrscheinlich alle Studenten ihr Geld zurückfordern. Nach Berechnungen des Senats könnten Kosten von 90 Millionen Euro entstehen. fvb/tiw

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