zum Hauptinhalt

Gesundheit: 650 Jahre Goldene Bulle

Die Goldene Bulle sollte im deutschen Reich endlich Frieden, Recht und Ordnung einkehren lassen. 1356, vor 650 Jahren, wurde das Reichsgrundgesetz über die Wahl des römisch-deutschen Kaisers und die Rechte und Pflichten der Kurfürsten in Metz und Nürnberg verabschiedet.

Die Goldene Bulle sollte im deutschen Reich endlich Frieden, Recht und Ordnung einkehren lassen. 1356, vor 650 Jahren, wurde das Reichsgrundgesetz über die Wahl des römisch-deutschen Kaisers und die Rechte und Pflichten der Kurfürsten in Metz und Nürnberg verabschiedet. Nach dem Siegel aus gestanztem Goldblech mit dem Bild des thronenden Kaisers darauf benannt, spricht das Dokument die Hoffnung auf stabile Zeiten aus. All jene sollten schwerste Strafen erleiden, die sich gegen die kaiserliche Zentralgewalt verschwören.

Für die Strafandrohungen hatte Kaiser Karl IV., der Verfasser des Gesetzeswerks, gute Gründe. Die Goldene Bulle entstand in chaotischen und wenig friedfertigen Zeiten, die unlängst in einer internationalen Tagung an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften diskutiert wurden. Beeindruckt zeigten sich die Forscher von der Strahlkraft, die das Dokument über die Jahrhunderte hatte, und von der Vorbildwirkung für andere Staaten. Gesetzesbrüche und Landesverrat konnte die Goldene Bulle allerdings nicht verhindern. Es zeigte sich bald, wie schwach das erst in Prag, dann in Wien residierende kaiserliche Staatsoberhaupt wirklich war.

Einer derjenigen, der mit einem ausgesprochenen Reichsfeind kungelte, war der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts verband er sich mit dem französischen „Sonnenkönig“ Ludwig XIV., dessen Truppen marodierend im Westen des Reiches ihr Unwesen trieben. Sein Nachfolger Kurfürst Friedrich III. bestach den Kaiser in Wien und lieferte Soldaten, die auf europäischen Schlachtfeldern verheizt wurden, um dessen Zustimmung beim Erwerb der preußischen Königskrone zu bekommen. Der Enkel jenes ersten Königs „in“ Preußen, Friedrich der Große, führte drei Kriege um die reiche Provinz Schlesien. Die Goldene Bulle, die der Monarch als Prinz studiert hatte, war für ihn nicht mehr wert als ein Fetzen Papier.

Das in sieben Ausfertigungen existierende Dokument von 1356 trägt klar die Handschrift Kaiser Karls IV., der als König von Böhmen und Markgraf von Brandenburg zwei von sieben Kurstimmen besaß. Es legte das Wahlprozedere für das Reichsoberhaupt fest und beschrieb die Rechte und Privilegien der Kurfürsten.

Der wortreich auf Latein beschriebene Wahlmännerklub bestand aus drei geistlichen „Electoren“, und zwar den Erzbischöfen von Mainz, Trier und Köln, ergänzt durch vier weltliche Kurfürsten. Gekürt war, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigte. „Neuartig war das in der Goldenen Bulle festgelegte Mehrheitsprinzip, heute eine Selbstverständlichkeit“, sagt der Berliner Mediävist Michael Menzel. Wichtige, das Reich betreffende Angelegenheiten sollten einmal im Jahr auf einem Kurfürstentreffen beraten werden. Konsens wurde angestrebt. Karl IV. wollte damit das Staatswesen als Gemeinschaft der Fürsten zusammenschmieden. Die Goldene Bulle habe ein Idealbild beschrieben, betont Menzel. Und doch wirkt sie bis heute: Dass Deutschland eine föderale Struktur besitzt, sei letztlich auch der vor 650 Jahren in der Goldenen Bulle fixierten und danach immer wieder bestätigten Fürstenherrschaft zuzuschreiben.

Helmut Caspar

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false