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Gesundheit: Abschied von den gemeinsamen Aufgaben

SPD- wie Unionsländer wollen die Bildungsplanung mit dem Bund beenden/Auch Rahmengesetzgebung unerwünscht

Die Länder gehen in der Bildungspolitik noch stärker auf Distanz zum Bund. SPD- wie Unionsländer wollen künftig allein über die Bildungsplanung und den Hochschulbau mit einem Finanzvolumen von zwei Milliarden Euro bestimmen. Beides gehört bisher zu den gemeinsamen Aufgaben mit dem Bund. Darauf haben sich die Chefs der Staatskanzleien der Ministerpräsidenten verständigt. Außerdem wollen sie die Rahmengesetze des Bundes abschaffen – nicht nur in der Bildung, sondern auch im Medienbereich und für die Beamtenbesoldung. An der gemeinsamen Forschungsförderung mit einem Volumen von knapp fünf Milliarden Euro wollen die Länder dagegen festhalten.

Der Bildungsbereich steht allerdings im Mittelpunkt der von den Staatskanzleien geforderten „Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung“. Die gewünschten Änderungen müssten mit dem Bund ausgehandelt werden. Teilweise müsste dafür das Grundgesetz geändert werden. Zwar haben in der föderal organisierten Bundesrepublik die Länder immer wieder auf ihre „Kulturhoheit“ über Schulen und Hochschulen gepocht, die sie aus dem Grundgesetz ableiten. Doch gerade angesichts der in jüngsten Zeit massiv in die Kritik geratenen Defizite des deutschen Bildungssystems hatte der Bund sein Engagement verstärkt.

Das vom Bund angebotene Vier-Milliarden-Euro-Programm für den Ausbau der Ganztagsschulen ist hierfür ein Beispiel. Doch obwohl die Bundesrepublik beim Angebot von Ganztagsplätzen an Schulen den meisten anderen Industriestaaten hinterher hinkt, ziehen sich die Verhandlungen zwischen den Bildungspolitikern von Bund und Ländern zäh in die Länge. Am vergangenen Freitag gab es dabei erste Annäherungen.

Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) wandte sich am Sonntag entschieden gegen die Auflösung der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung, in der die Abstimmung beider Seiten bisher erfolgt. „Die pauschale Aussage, dass allein die Länder für Bildung zuständig sind, ist zu kurz gedacht“, sagte die Ministerin. Der Bund habe nach dem Grundgesetz ein Mitspracherecht bei den Hochschulen und sei für die berufliche Bildung zuständig. Auch der Schulbereich dürfe nicht isoliert gesehen werden. Zur Neuordnung des Hochschulbaus habe sie den Ländern bereits Vorschläge gemacht.

In den Kernbereichen der gemeinsamen Finanzzuständigkeit – Hochschulbau und Forschungsförderung – hatte sich der Streit über die Jahrzehnte immer wieder daran entzündet, dass eine Seite gerade kein Geld hatte. So hat der Bund während der Kanzlerschaft von Helmut Kohl (CDU) die Ausgaben für den Hochschulbau und Forschungsgeräte längere Zeit kaum erhöht. Noch heute steht der Bund dafür bei den Ländern in der Kreide. Aktuell ist der Bund finanziell knapp und löst seine Zusage nicht ein, die Mittel für die Forschungsorganisationen zu erhöhen. Dabei geht es beispielsweise um die Max- Planck-Gesellschaft und Helmholtz-Gemeinschaft deutscher Forschungszentren.

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