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Gesundheit: Alle Immatrikulierten sollen Zugang zur Arbeitsvermittlung haben - Asta untermauert den Anspruch mit einem Rechtsgutachten

Die neue Regelung der Berliner Arbeitsvermittlung Heinzelmännchen, wonach Studierende, die länger als 10 Jahre in der Vermittlungskartei sind, von der Arbeitsvermittlung ausgeschlossen werden, ist nach einem vom Asta der FU in Auftrag gegebenem Rechtsgutachten rechtswidrig. Die Neuregelung stelle eine Verletzung des Gleichbehandlungs- und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dar.

Die neue Regelung der Berliner Arbeitsvermittlung Heinzelmännchen, wonach Studierende, die länger als 10 Jahre in der Vermittlungskartei sind, von der Arbeitsvermittlung ausgeschlossen werden, ist nach einem vom Asta der FU in Auftrag gegebenem Rechtsgutachten rechtswidrig. Die Neuregelung stelle eine Verletzung des Gleichbehandlungs- und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dar. Das Studentenwerk Berlin sei als Anstalt des öffentlichen Rechts verpflichtet, den Zugang zu seinen Einrichtungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln. Demnach sei ein Ausschluss von der Arbeitsvermittlung in Abhängigkeit von der Vermittlungsdauer unzulässig. Die Studierenden müssten mit der Immatrikulation auch Zugang zu dieser Einrichtung haben.

jmg

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