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Gesundheit: Am Artikel 91b scheiden sich die Geister

Zum Schluss ging es in der Föderalismus-Kommission vor allem um Artikel 91b des Grundgesetzes: „Bund und Länder können (..

Zum Schluss ging es in der Föderalismus-Kommission vor allem um Artikel 91b des Grundgesetzes: „Bund und Länder können (...) bei der Bildungsplanung und bei der Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung von überregionaler Bedeutung zusammenwirken“, heißt es da. Die Länder, zumal die unionsgeführten, wollten das Wort „Bildungsplanung“ streichen, das auf die Schule zielt. Der Bund schlug dagegen vor, es durch die Formulierung „bei bedeutsamen Vorhaben im Bildungswesen“ zu ersetzen – dann hätte er sich zwar weiter für die Schule engagieren können, allerdings nur in großen Fragen. Außerdem wollte der Bund die weiche „können“-Formulierung aus dem Artikel entfernen.

Ein weiterer zentraler Punkt war die Frage des Hochschulzugangs und der Studienabschlüsse . Der Bund wollte beide Bereiche aus dem Hochschulrahmengesetz (HRG) in die konkurrierende Gesetzgebung überführen. Damit hätte er eine eigene Zuständigkeit für detaillierte Gesetze gewonnen – das HRG bietet diese Chance nicht, hier klagen die Länder ihre Rechte in Karlsruhe ein.

Der Bund wollte sich so wohl auch prinzipiell die Möglichkeit offen halten, den Ländern Finanzhilfen für „besonders bedeutsame Investitionen“ zu gewähren, um „eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ abzuwehren – selbst wenn der neue Artikel 104b diese Möglichkeit ausdrücklich auf Vorhaben eingeschränken sollte, „die nicht Gegenstand der ausschließlichen Gesetzgebung der Länder sind“. Die Union wollte dem Bund solche Möglichkeiten aber verschließen.

Karl Max Einhäupl, der Vorsitzende des Wissenschaftsrats, bedauert, dass der Wettbewerb um Eliteuniversitäten nun weiter auf Eis liegt: „Das ist dramatisch und bedauerlich“, sagte Einhäupl dem Tagesspiegel. Er befürchte, dass der Wettbewerb dem Wahlkampf zum Opfer fallen werde. Zu dem Streit um die Mittel für den Hochschulbau sagte Einhäupl, die Länder bräuchten finanzielle Anreize vom Bund, um sich im Hochschulbau zu engagieren. Deshalb sei es zu wenig, wenn in Zukunft nur 20 Prozent der jetzigen Bundesmittel noch beim Bund blieben, wie der Kommissionsvorsitzende Stoiber gefordert hatte. Dann hätten sich die Asymmetrien zwischen den außeruniversitären Einrichtungen und den Unis weiter verschärft, sagte Einhäupl. Eine alleinige Zuständigkeit der Länder in der Wissenschaft lehnt er ab.

Peter Gaehtgens, der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, kritisierte den Plan des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch, die Bundeshilfe für den Bolognaprozess mit einer einstweiligen Verfügung zu stoppen: „Die Hochschulen brauchen die Unterstützung, die Politik blamiert sich“, sagte Gaehtgens. Der Bund hat den Hochschulen viereinhalb Millionen Euro für Sach- und Personalmittel zur Verfügung gestellt, um die Umstellung auf die neuen Master- und Bachelorstudiengänge zu beschleunigen.

Die Hochschulrektorenkonferenz, die das Geld für Personal- und Sachmittel verteilt, hat bereits 129 Bewerbungen erhalten. In dieser Woche sollten 20 bis 25 Hochschulen benannt werden, die die Mittel bekommen. Gaehtgens sagte, die Hochschulen seien „Geiseln“ im Föderalismus-Streit.

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