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Gesundheit: Anwalts Liebling

Nach neuem Recht: In Zukunft werden Juristen nicht mehr vorrangig für den Richterberuf ausgebildet

Als der Kreuzberger Fernseh-Anwalt Robert Liebling Rechtswissenschaften studierte, war es ziemlich gleichgültig, wo. Bis heute sind die Lehrpläne bundesweit im Wesentlichen gleich. Ab kommendem Semester ist das anders – auch in Berlin. Wer dann die eine oder aber die andere Uni wählt, entscheidet zugleich schon über „Schwerpunktbereiche“ der Ausbildung und damit über seinen Berufsweg. Die verschiedenen Angebote der Humboldt- wie der Freien Universität und anderer Hochschulen finden sich bereits jetzt auf der Homepage des Juristen-Fakultätentages (siehe unten). Wer in Berlin etwa besonders ins Arbeits- und Versicherungsrecht einsteigen will, muss an die Freie Universität gehen; wem das zu trocken ist, dem liegt vielleicht mehr die „Rechtsgestaltung und Rechtspolitik“ an der Humboldt Uni.

Neue Aufgabe: Mediation

Dreißig Prozent der Endnote ergeben sich künftig aus den hochschulinternen Schwerpunkt-Prüfungen und siebzig Prozent aus der bisher allein entscheidenden Staatsprüfung. Sie umfasst nach wie vor die wesentlichen Pflichtfächer des privaten, öffentlichen und Strafrechts. „Die Neuregelung ist ein Kompromiss zwischen der herkömmlichen Ausbildung zum Einheits- oder Allroundjuristen und der wissenschaftlichen Vertiefung“, erläutert Peter M. Huber, der Präsident des Fakultätentages. Im Rahmen der Hochschulprüfung können endlich auch Leistungen in Auslandssemestern voll angerechnet werden. „Studienerfahrung in fremden Ländern, vor allem in der angelsächsischen Welt, geben bei Bewerbungen oft den Ausschlag“, erklärt Alfred Herda von der internationalen Kanzlei Clifford Chance Pünder, die auch in Berlin vertreten ist. Überdies soll das neue Studium kürzer werden, in neun Semestern mit dem Examen abgeschlossen sein. „Bislang umfasste es in der Regel acht Studien- und zwei Prüfungssemester“, sagt Wolfgang Aßmann, der Verwaltungschef der Juristenfakultät an der HU.

Neu im Lehrplan stehen auch Pflichtübungen in Fremdsprachen und ausländischem Recht und das Training in Schlüsselqualifikationen wie etwa Verhandlungsgeschick oder Gesprächsführung. Hinzu kommen neue Arbeitsfelder wie die außergerichtliche Streitbeilegung (Mediation). „Für diese Lehraufgaben stützen wir uns zunehmend auf Berufspraktiker“, sagt Andreas Fijal, Studiendekan der FU. Bezahlen können die armen Unis diese Lehrbeauftragten aber nicht. Sie unterrichten ehrenamtlich – und dürfen die Hochschultätigkeit werbend auf dem privaten oder geschäftlichen Briefkopf vermerken.

Nach dem erfolgreichen Studienabschluss kann der Jurist noch nicht direkt in den Beruf gehen. Wie bisher muss er ein zweijähriges besoldetes Referendariat mit den „Stationen“ Justiz (Gericht, Staatsanwaltschaft), öffentliche Verwaltung und Anwaltschaft durchlaufen. Neun Monate muss, zwölf kann das Nachwuchstalent jetzt beim Anwalt verbringen. Denn nicht im Staatsdienst, sondern in der freiberuflichen Rechtspflege liegt die Zukunft der allermeisten Juristen.

Diese Zukunft sieht allerdings keineswegs rosig aus: Nach dem Urteil der Anwaltskammern gibt es heute schon mehr als genug Kollegen, über 120 000. „In der allerersten Reihe sind freilich immer Plätze frei“, ermuntert Spitzenanwalt Herda die Nachrücker.

Mit seinem neuen „Justizausbildungsgesetz“ bleibt Berlin wie alle Bundesländer vom gemeinsamen europäischen Bildungsraum mit seinem gestuften Bachelor-Master-Studium noch weit entfernt. Ein solches Lehrangebot ist bis heute sehr selten, die Uni Greifswald leistet Schrittmacherdienste.

Volljuristen und FH-Absolventen

Mit den akademischen Graden nach angelsächsischem Muster ginge allerdings die Unterscheidung zwischen Fachhochschul- und Unistudium verloren. So plant die FH Mainz beispielsweise einen „Master of Business Law“ ohne nähere Herkunftsangabe. Herkömmlich ist der nichtuniversitäre Abschluss in der offiziellen Bezeichnung „Diplom-Wirtschaftsjurist (FH)“ noch klar erkennbar. Den gibt es seit 1997.

Jedes Jahr kommen mindestens 250 Absolventen auf den Markt. Sie arbeiten vorwiegend in Großunternehmen, zum Beispiel in der Personalabteilung als Experten für Arbeitnehmerrechte. Angesichts des verschärften Wettbewerbs auf dem Arbeitsmarkt wollen die universitären „Volljuristen“ die FH-Absolventen auch titular auf Distanz halten. Nicht zuletzt das ist mit dem neuen Ausbildungsgesetz wieder einmal gelungen.

Mehr Informationen im Internet: www.jura.uni-muenchen.de/Einrichtungen/Fakultaetentag/Ausbildungsreform

Hermann Horstkotte

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