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Gesundheit: Attacke auf Bulmahn

Hessens Ministerpräsident macht Ernst und reicht Klage in Karlsruhe ein

Die hessische Landesregierung will in den nächsten Tagen eine Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen – gegen das Bundeswissenschaftsministerium. Ministerpräsident Roland Koch (CDU) versucht, das „Kompetenznetzwerk Bologna“ zu verhindern, mit dem Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) die Einführung der gestuften Studiengänge in Deutschland unterstützt. Diese erneute Attacke auf die Hochschulpolitik des Bundes hatte Roland Koch wie berichtet im Dezember angekündigt, auf dem Höhepunkt des Streits um die Föderalismusreform. Jetzt macht er Ernst.

Bulmahn hatte das Förderprogramm Ende vergangenen Jahres gemeinsam mit der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) aufgelegt: An 20 deutschen Hochschulen sollen für zwei Jahre Experten angesiedelt werden, die die Fachbereiche bei der Umstellung auf Bachelor und Master beraten. Außerdem soll die HRK allen Hochschulen Schulungen anbieten und eine Plattform für den Erfahrungsaustausch aufbauen. Das Bundesministerium fördert das Kompetenznetzwerk mit 4,4 Millionen Euro.

Diese Initiative hält Koch für eine Einmischung in die Hochschulkompetenz der Bundesländer. „Es ist nach unserer Überzeugung verfassungswidrig, dass Frau Bulmahn im Alleingang und ohne jede Abstimmung mit den Ländern ein Bologna-Programm aufgelegt hat“, erklärte Koch jetzt auf Anfrage. Die Ministerin maße sich ständig Kompetenzen an, „die sie nicht hat, die sie auch nicht bekommen wird“. Offensichtlich sei Bulmahn, wie bei der Junior-Professur und den Studiengebühren, nur durch das Bundesverfassungsgericht zu stoppen. Nach Angaben von Hessens Regierungssprecher Dirk Metz befindet sich die Klage gegen das Kompetenznetzwerk in der Schlussformulierung und -abstimmung: „Da wir keine Hoffnung auf ein Einlenken Bulmahns haben, wird die Klage in den nächsten Tagen in Karlsruhe eingereicht.“

Die Hochschulrektorenkonferenz hofft, dass Kochs Vorstoß ins Leere geht. Die angedrohte Verfassungsklage ziele an der tatsächlichen rechtlichen Situation vorbei, sagt HRK-Generalsekretärin Christiane Ebel-Gabriel. Der Aufbau des Kompetenznetzwerkes sei ein Projekt der Hochschulrektoren und nicht des Bundes. Es werde nur mit Drittmitteln des Bundes finanziert. Außerdem sei das Beratungsnetz im Interesse der Länder, die sich ja durch die KMK geschlossen für den Bologna-Prozess ausgesprochen hätten. Die Hochschulen seien von der Umstellung stark belastet und bräuchten dringend Hilfe.

Was Ministerpräsident Koch mit seiner Klage allenfalls erreichen könne, wäre eine einstweilige Verfügung gegen die Bundesfinanzierung, fürchtet Ebel-Gabriel. Damit das Programm dann trotzdem wie geplant anlaufen könne, müssten die Länder einspringen. Die HRK habe bereits an die Ministerpräsidenten appelliert, notfalls „unmittelbar in die Finanzierung einzutreten“. Anfang des Jahres wurden bundesweit 20 Hochschulen ausgewählt: Unter anderem sollen die Freie Universität Berlin, die Universität der Künste Berlin, die Europa-Universität Frankfurt (Oder) und auch die hessische Fachhochschule Frankfurt (Main) Beratungsstellen erhalten. Derzeit laufen die Bewerbungen um die Stellen; die Experten sollen zum Sommersemester 2005 ihre Arbeit aufnehmen.

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