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Gesundheit: Auf dem Rücken der Bildung

Neue Verfassung: Warum Politiker, Lehrer und Eltern unzufrieden sind

Gerät die Bildung unter die Räder der Föderalismusreform? Das befürchten viele Experten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will nun über einen Entschließungsantrag im Bundestag noch Änderungen an dem Reformwerk durchsetzen. Worum geht es? Aus Sicht der Grünen werden die Länder nicht in der Lage sein, die auf sie zurollenden großen Aufgaben im Bildungswesen ohne Bundeshilfen zu schultern. 40 Prozent eines Jahrgangs sollen bald studieren. Die Studentenzahlen steigen in den nächsten Jahren dramatisch an. Zugleich stellen die Hochschulen ihre Studiengänge auf die personalintensiven neuen Bachelorabschlüsse um. Die Verfassung darf Bundeshilfen für Lehrpersonal an Hochschulen also nicht ausschließen, fordern die Grünen – und mit ihnen viele Bildungspolitiker anderer Parteien und die Wissenschaftsverbände.

Unter der ehemaligen Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) hat die Bundesregierung nach dem Pisa-Schock ein Vier-Milliarden-Euro- Programm aufgelegt, mit dem sie die Länder beim Ausbau der Ganztagsschule unterstützte. Mit der neuen Verfassung wären Bundeshilfen für Schulen ausgeschlossen. Auch das halten die Grünen für einen schweren Fehler. Auch die Lehrergewerkschaften GEW und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) sowie der Bundeselternrat denken so. Das Thema Bildung müsse bei der Föderalismusreform erst einmal ausgeklammert werden, fordern die Verbände von den Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU und der SPD.

Die Staatsreform dürfe nicht „im Eilverfahren durchs Parlament gepeitscht werden“. Der Ausschuss für Bildung und Forschung müsse beteiligt werden, da fast alle Fachgremien und Verbände aus dem Bereich Bildung und Wissenschaft vor den Folgen der Föderalismusreform gewarnt hätten. Winfried Steinert vom Bundeselternrat möchte das Moratorium ein bis zwei Jahre dauern lassen.

Der ehemalige niedersächsische Wissenschaftsminister, Thomas Oppermann (SPD), hält einen weiteren Bereich der Föderalismusreform für änderungsbedürftig: den Hochschulbau . Seit Ende der 1960er Jahre wird der Hochschulbau je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass immer mehr Länder im Norden und Osten Deutschlands nicht genügend Geld zu Verfügung hatten, um die Bundesgelder gegenzufinanzieren. Von dieser Finanzschwäche hätten die reichen Länder im Süden besonders seit dem Jahr 2000 profitiert.

Nach Berechnung von Oppermann haben sich Bayern und Baden-Württemberg seit 1970 zusätzliche Milliardenbeträge gesichert: Bayern 1,52 Milliarden Euro und Baden-Württemberg 1,97 Milliarden Euro. Ganz anders sei die Entwicklung in den finanzschwächeren Ländern verlaufen: Der Investitionsrückstand seit 1970 betrage in Nordrhein-Westfalen rund eine Milliarde Euro und in Niedersachsen 620 Millionen Euro. Oppermann, der Berichterstatter der SPD-Fraktion für die Föderalismusreform ist, sagt: „Im Hochschulbau hat jahrzehntelang das Recht des Finanzstärkeren gegolten.“

Die Universitäten im Süden haben in der ersten Runde des Exzellenzwettbewerbs in der Forschung von dieser Finanzstärke profitieren können. Oppermann möchte diesen Trend brechen: „Wenn die Föderalismusreform das Süd-Nord-Gefälle in der deutschen Hochschullandschaft nicht noch unnötig vorantreiben soll, dann darf die ungerechte Mittelverteilung der Jahre 2000 bis 2003 nicht zum Maßstab für die Zukunft werden.“ Verlierer wären dann Nordrhein-Westfalen, Hessen, Berlin, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hamburg.

Jetzt gehe es vorrangig darum, neue Studienplätze für die Lehre zu schaffen. Deswegen sollte man für die Neuverteilung der Bundesmittel im Hochschulbau die Zahl der Studierenden sowie den Bevölkerungsanteil zugrunde legen. Dann bekäme Nordrhein-Westfalen 80 Millionen Euro pro Jahr mehr, Hessen 29 Millionen Euro mehr; Berlin könnte mit zusätzlich 15,5 Millionen Euro rechnen, Niedersachsen mit 7,1 Millionen, Rheinland-Pfalz mit 7,3 und Hamburg mit 4,2 Millionen Euro.

Seite 4 und Meinungsseite

Uwe Schlicht

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