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Gesundheit: Auslese in der Petrischale: Soll die Präimplantationsdiagnostik erlaubt werden?

Dass die eigenen Kinder nicht gesund zur Welt kommen könnten, ist die größte Sorge werdender Eltern. Frauen und Männer, die ihr persönliches Risiko kennen, eine genetische Veränderung zu vererben, sich aber trotzdem Kinder wünschen, stehen vor besonders schweren Konflikten: Sollen sie auf eigene Kinder ganz verzichten oder eine Schwangerschaft wagen?

Dass die eigenen Kinder nicht gesund zur Welt kommen könnten, ist die größte Sorge werdender Eltern. Frauen und Männer, die ihr persönliches Risiko kennen, eine genetische Veränderung zu vererben, sich aber trotzdem Kinder wünschen, stehen vor besonders schweren Konflikten: Sollen sie auf eigene Kinder ganz verzichten oder eine Schwangerschaft wagen? Sollen sie die Möglichkeiten zur Untersuchung des Fruchtwassers oder des Mutterkuchens nutzen, die unter dem Begriff "Pränataldiagnostik" (PND) zusammengefasst werden? Und sind sie bereit, gegebenenfalls den Abbruch einer Schwangerschaft zu verantworten?

Doch noch ein Problem könnte in absehbarer Zeit für einige Paare hinzukommen: Schon in den ersten Tagen nach der Vereinigung von Ei- und Samenzelle, also noch vor der Einnistung des Embryos in die Gebärmutter, können inzwischen genetische Veränderungen festgestellt werden. Für den frühen Test an einzelnen Zellen, dessen Ausgang dann für eine Einpflanzung entscheidend wäre, müsste das Kind allerdings "in vitro", im Reagenzglas, gezeugt werden.

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist in Deutschland derzeit nicht zulässig. In zehn Staaten der Europäischen Union dagegen schon, nämlich in Großbritannien, Dänemark, Norwegen, Schweden, Italien, Spanien, Frankreich, den Niederlanden, Belgien und Griechenland. Im Fortpflanzungsmedizingesetz, das Ex-Gesundheitsministerin Andrea Fischer plante, sollte die Methode auch weiterhin ausgeschlossen bleiben.

Schon gegen Ende ihrer Amtszeit zeichnete sich allerdings eine gesundheitspolitische Wende ab: Bundeskanzler Schröder mahnte in einem Essay in der "Woche" eine Diskussion über die Zulassung der PID an. Die neue Gesundheitsministerin Ulla Schmidt bezeichnet den Gesetzentwurf Fischers jetzt als "sehr restriktiv" - und plädiert dafür, die Frage der PID "offen" zu stellen. Schröder seinerseits machte inzwischen deutlich, dass eine Neuregelung nicht unbedingt vom Gesetzgeber kommen müsse. Man könne sich statt dessen den Sachverstand der Ärzte zunutze machen.

Entwurf der Ärztekammer

Tatsächlich hat die Bundesärztekammer im Februar des letzten Jahres einen "Diskussionsentwurf zu einer Richtlinie zur Präimplantationsdiagnostik" vorgestellt, der von einer Arbeitsgruppe ihres wissenschaftlichen Beirats ausgearbeitet wurde (abrufbar auch unter www.bundesaerztekammer.de ). In dem Papier schlagen die Mediziner vor, die Anwendung der PID an Embryonen mit hohem Risiko für schwere genetisch bedingte Erkrankungen zu ermöglichen. Bestimmung des Geschlechts oder andere "Lifestyle"-Gesichtspunkte sollten dagegen unter keinen Umständen ein Grund für eine PID sein. Der Fall einer schottischen Familie, die per Gerichtsbeschluss eine Geschlechtsbestimmung von in vitro gezeugten Embryonen erzwingen wollte, um anschließend gezielt nur ein Mädchen in die Gebärmutter einpflanzen zu lassen, wäre weiter klar zu entscheiden. Unter Federführung des Münchner Gynäkologen Herrmann Hepp wurde damit der Versuch unternommen, den verantwortungsbewussten Umgang mit den neuen Möglichkeiten auch praktisch durch Doppelbegutachtung absichern.

Für eine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik sprechen, wie jetzt auch Ulla Schmidt betont, Ungereimtheiten im Vergleich mit der Pränataldiagnostik und dem Paragrafen 218: Ergibt nämlich eine Untersuchung des Kindes im Mutterleib Hinweise auf schwere Krankheiten, so bleibt eine nachfolgende Abtreibung heute mit Hinweis auf die Gesundheit der Mutter straffrei. Betroffene Paare können das für eine "Schwangerschaft auf Probe" nutzen. Eine "Empfängnis auf Probe", deren Vorbehalt einen wenige Tage statt einen mehrere Monate alten Embryo treffen würde, ist dagegen derzeit nicht zulässig.

Befürworter dieser Unterscheidung argumentieren zwar damit, dass der Embryo nach seiner Einnistung in den Uterus unter dem Schutz der Mutter stehe und deshalb weniger gesetzlichen Schutz brauche. Wirklich plausibel ist allerdings nur die Position derjenigen Kritiker der PID, die gleichzeitig auch die Abtreibung nach Pränataldiagnostik ablehnen. Streng genommen müssten sie auch die Empfängnisverhütung mit dem Intrauterinpessar in ihr Verdikt einschließen. Denn die schon seit 1960 verfügbare "Spirale", die vom Arzt in die Gebärmutter eingeführt wird, verhindert die Einnistung des befruchteten Eis.

Juristisch umstritten ist, ob das Embryonenschutzgesetz die Präimplantationsdiagnostik verbietet. Es legt fest, dass ein "extrakorporal erzeugter menschlicher Embryo" nicht für einen "nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck" verwendet werden darf. Ein anderer Zweck als die "Herbeiführung einer Schwangerschaft" wird ausgeschlossen. Es gehört jedoch zum Konzept der PID, dass Embryonen mit schweren genetischen Schädigungen nicht eingepflanzt werden. Trotzdem ist für Hepp klar, dass auch Eltern, die sich für die Untersuchung und Selektion von Embryonen in der Petrischale entscheiden, letztlich das "Ziel Schwangerschaft" vor Augen haben. Unter dieser Bedingung lässt sich die PID nach Ansicht der Arbeitsgruppe mit dem Gesetz vereinbaren.

Der Fall des kleinen Adam wäre mit der Richtlinie der Ärztekammer ausgeschlossen. Er war im US-Bundesstaat Colorado nach der Zeugung einer ganzen Anzahl von Embryonen im Reagenzglas gezielt ausgewählt worden, weil er über den richtigen Zelltyp verfügte, um seiner älteren Schwester das Leben zu retten. Sie leidet unter Fancomie-Anämie, einer seltenen erblichen Form der Blutarmut, die zu fortschreitender Rückbildung des Knochenmarks führt und heute noch nicht geheilt werden kann. Erst seit ihrer Geburt wussten die Eltern, dass sie beide die Erbanlagen dafür tragen.

Wahl eines Zellspenders

Nach der Vorstellung der Bundesärztekammer dürfte ein solches Paar vor weiteren Schwangerschaften die PID zwar nutzen. Unter den gesunden Embryonen den passenden Zellspender auswählen und die übrigen verwerfen, dürfte es dagegen nicht.

Kritiker der Richtlinie wie der Tübinger Moraltheologe Dietmar Mieth befürchten trotzdem, dass die PID zum "Einfallstor für die Menschenzüchtung und weitere Embryonenforschung" werden könnte. Auch Ärzte können die Gefahr eines solchen "Dammbruchs" nicht ausschließen. Doch der Gynäkologe Hepp betont zugleich: "Es gibt kein schuldfreies Arztsein, weder bei der PND noch bei der PID." Für die Politik, die jetzt offensichtlich die Hilfe der ärztlichen Standesorganisation in Anspruch nehmen möchte, gilt diese Einsicht nicht minder.

Adelheid Müller-Lissner

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