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Gesundheit: Berlin kaum berührt

Was bedeutet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für Berlin? Die Richter haben, wie berichtet, am Dienstag die Änderung des Hochschulrahmengesetzes für verfassungwidrig erklärt, mit der Bildungsministerin Bulmahn die Juniorprofessor bundesweit einführen und die Habilitation abschaffen wollte.

Was bedeutet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für Berlin? Die Richter haben, wie berichtet, am Dienstag die Änderung des Hochschulrahmengesetzes für verfassungwidrig erklärt, mit der Bildungsministerin Bulmahn die Juniorprofessor bundesweit einführen und die Habilitation abschaffen wollte. Wissenschaftssenator Thomas Flierl erklärte spontan, er werde am Berliner Hochschulgesetz, in dem die Reform schon weitgehend umgesetzt worden war, festhalten. Gleichzeitig aber luden Flierls Rechtsexperten am Tag nach der Urteilsverkündung Justiziare der Berliner Universitäten in die Verwaltung ein, um mit ihnen Konsequenzen aus dem Urteil zu besprechen.

Die Verwaltungsjuristen konnten ihre Kollegen beruhigen: Das Berliner Hochschulgesetz von 1990 hat trotz der Novelle, mit der die Juniorprofessur verankert wurde, noch einige alte Bestimmungen bewahrt. So sind die wissenschaftlichen Mitarbeiter, die Hochschuldozenten und Oberassistenten nicht abgeschafft worden.Hier kann man zur alten Besoldungsregelung zurückkehren. Insofern gibt es keinen Änderungsbedarf.

Auch hinsichtlich der Habilitation muss das Gesetz nicht unmittelbar angepasst werden. Denn die Einstellungsvoraussetzungen für die Professoren sehen bis zum 1. Januar 2010 zwei gleichberechtigte Wege vor, um über die Promotion hinaus die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen nachzuweisen: „im Rahmen einer Juniorprofessur oder durch eine Habilitation“. Wenn die künftigen bundeseinheitlichen Regelungen genau diese beiden Wege für die Qualifizierung zum Professor ermöglichen, muss das Land Berlin lediglich die Befristung aufheben.

Ob es allerdings zu einer bundesweiten Regelung kommen wird, ist derzeit noch offen. Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) will eine erneute Novelle des Hochschulrahmengesetzes – unter Mitwirkung des Bundesrates, wie es das Karlsruher Urteil verlangt. Falls es zu einer Abschaffung der Rahmengesetzgebung kommt – was einige Länderchefs wollen und was Bulmahn fürchtet – böte sich als Alternative ein Staatsvertrag zwischen allen 16 Bundesländern an.

Klären müssen die Länder auch zwei weitere Punkte, die Karlsruhe jetzt ebenfalls für nichtig erklärt hat: Ob die Juniorprofessoren auch zukünftig der Gruppe der Hochschullehrer zugeordnet werden können und damit in den Gremien mitentscheiden, und ob das Hausberufungsverbot weiterhin gelockert sein soll. Die bislang schon unter Mitwirkung der Berliner Juniorprofessoren gewählten Gremien und gefällten Beschlüsse seien dadurch aber nicht in Frage gestellt, betonen die Verwaltungsjuristen.

Eine kleine Novelle des Berliner Hochschulgesetzes ist aber nötig. Bis Jahresende muss das Abgeordnetenhaus über die Einführung der Besoldungsreform beschließen. Dabei geht es um die Ablösung der C-Besoldung durch die W-Besoldung, bei der zu einem Grundgehalt leistungsbezogene Zuschläge vergeben werden. Die neue Besoldung muss zum 1. Januar 2005 in Kraft treten. Sie sei vom Karlruher Urteil nicht berührt, sagen Verwaltungsjuristen.

Uwe Schlicht

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