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Gesundheit: Berliner Hochschulpolitik: Politiker behalten die Verantwortung

Hochschulangehörige neigen dazu, mehr nach innen als nach draußen zu blicken. Was die Gesellschaft von den Hochschulen erwartet, haben zwar technische Hochschulen und Fachhochschulen im Blick, manchmal auch noch die Mediziner und die Naturwissenschaftler, aber traditionell ausgerichtete Universitäten achten auf die Reputation, die sie in der Gemeinschaft der Wissenschaftler finden.

Hochschulangehörige neigen dazu, mehr nach innen als nach draußen zu blicken. Was die Gesellschaft von den Hochschulen erwartet, haben zwar technische Hochschulen und Fachhochschulen im Blick, manchmal auch noch die Mediziner und die Naturwissenschaftler, aber traditionell ausgerichtete Universitäten achten auf die Reputation, die sie in der Gemeinschaft der Wissenschaftler finden. Da zählt fast ausschließlich die Forschung. Großvorhaben der Forschung werden eher nach dem Rang, den ihnen die Wissenschaft beimisst, vergeben als nach der Bedeutung, die sie für die Entwicklung einer Region haben können.

Deswegen sollen Hochschulräte oder Kuratorien neuer Art eine andere Sicht in die Universitäten hineintragen: den Blick von außen. Welche Forschungsergebnisse können der Region nutzen, welche Studiengänge sind notwendig, um auf gefragte Berufe in Wirtschaft und Verwaltung vorzubereiten? Wie kann eine Hochschule ihr Profil schärfen, wie ist eine Kooperation mit der Wirtschaft zu organisieren? Alles das sind wichtige strategische Fragen.

In Berlin will Wissenschaftssenator Christoph Stölzl am 20. November den Entwurf für ein neues Hochschulgesetz vorstellen. Die Große Koalition hat in der vergangenen Legislaturperiode aus ihrer Unfähigkeit zu einer gesetzlichen Lösung eine Tugend gemacht und so viele Paragrafen des Berliner Hochschulgesetzes zum Experimentieren freigegeben, dass die Humboldt-Universität, die Freie Universität und die Fachhochschule für Technik und Wirtschaft die Chancen nutzten, Hochschulräte einzuführen. Sie sind mit Vertretern der Wirtschaft, elder statesmen und herausragenden Wissenschaftlern und Hochschulvertretern besetzt. Kuratorien neuer Art heißen sie in Berlin.

Vor dem Wissenschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses bekannte sich gestern Staatssekretär Josef Lange zu den Hochschulräten oder Kuratorien neuer Art. Sie sollten klein sein, nicht mehr als zehn Personen umfassen und es als Hauptaufgabe ansehen, die jeweilige Hochschule in strategischen Fragen zu beraten. Mit Blick auf das künftige Gesetz erklärte Lange, offen sei die Frage, wer das Vorschlagsrecht für die Mitglieder des Hochschulrates bekommt - da können nach den Vorstellungen des SPD-Abgeordneten Peter Schuster die Statusgruppen an den Hochschulen - also Professoren, Studenten , Assistenten, Dienstkräfte - ins Spiel kommen. Keinen Zweifel ließ der Staatssekretär daran, dass auch im neuen Gesetz die letzte Verantwortung für die Hochschulpolitik der Wissenschaftssenator haben wird. Bei den Hochschulverträgen, die den Hochschulen in Berlin Planungs- und Finanzsicherheit gegeben haben, müsse die letzte Verantwortung für die Haushaltsgestaltung beim Abgeordnetenhaus bleiben.

Wen der Landeshochschulrat berät

Im neuen Hochschulgesetz ist nach den Ausführungen des Staatssekretärs auch zu klären, ob das Land einen Landeshochschulrat ins Leben rufen soll, der entweder den Regierenden Bürgermeister oder den Wissenschaftssenator in der Hochschulpolitik berät. Der Wissenschaftsrat hat das empfohlen. Der Landeshochschulrat sollte zehn bis 12 externe Mitglieder umfassen. Wie weit in einem Landeshochschulrat die Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten mitwirken müsse, sei noch zu klären. Dem Landeshochschulrat würde die Kompetenz zufallen, für Berlin in Abstimmung mit Brandenburg eine allgemeine Hochschulplanung vorzunehmen, Schwerpunkte zu setzen und Anreize in Form von Geldern für Reformen zu bieten. Auf keinen Fall dürfe der Landeshochschulrat nur auf Zeit eingerichtet werden, etwa für die Periode der Umsetzung der Empfehlungen des Wissenschaftsrats, sondern er müsse ein Gremium auf Dauer werden, erklärte Lange.

Interessant war der Alternativvorschlag des Abgeordneten Bernhard Weinschütz von den Bündnis-Grünen: Der Landeshochschulrat sollte vom Abgeordnetenhaus eingerichtet werden und dem Parlament als Beratungsgremium dienen. Weinschütz stellte grundsätzlich in Frage, ob es zur Zeit sinnvoll sei, in Berlin eine neues Hochschulgesetz zu verabschieden.

Uwe Schlicht

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