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Gesundheit: Berliner Unis vor der Qual der Wahl HU beschließt neue

Kriterien für Zulassung

Berlins Hochschulen dürfen sich in Zukunft 60 Prozent ihrer Studierenden selbst aussuchen – möglich macht das das vor einem Jahr geänderte Berliner Hochschulzulassungsgesetz. Wie die Humboldt-Universität dabei verfahren will, beschloss der Akademische Senat der Uni am Dienstag.

Neben der Abiturnote soll bei der Zulassung zum ersten Fachsemester in Zukunft mindestens ein weiteres Auswahlkriterium berücksichtigt werden: Die Fachbereiche können berufliche oder praktische Erfahrungen der Studienbewerber zu einem zusätzlichen Auswahlkriterium machen oder die „fachspezifische Studierfähigkeit“ der Studierenden testen. Gewichtete Einzelnoten des Abiturs oder im Abitur belegte Fächergruppen dürfen nur hinzugezogen werden, wenn noch ein weiteres Auswahlkriterium angewandt wird. Das Gleiche gilt für Auswahlgespräche, die an der Humboldt-Universität besonders umstritten sind.

So wird kritisiert, Auswahlgespräche würden letztlich keine verlässliche Aussage über den künftigen Studienerfolg liefern. Sie seien weder objektiv noch transparent. Außerdem seien Auswahlgespräche zeitaufwendig und würden erhebliche personelle Kapazitäten binden.

Gegen solche Kritik verteidigten sich im Akademischen Senat der HU Vertreter des Instituts für Chemie, das als einziges zum kommenden Semester Auswahlgespräche führen will. Es gehe nicht darum, schulisches Faktenwissen abzuprüfen, sondern das naturwissenschaftliche Verständnis der Kandidaten zu ergründen, um die Abbrecherquote zu senken. Das Auswahlgespräch soll mit 30 Prozent gewichtet werden. Um die Transparenz des Gesprächs zu gewährleisten, hat die HU eine Reihe von Kriterien festgelegt. So müssen neben mindestens zwei Professoren Studierende beteiligt werden, die stimmberechtigt sind. Bewerber, die aus sozialen Gründen nicht teilnehmen können, dürfen stattdessen ein „persönliches Motivationsschreiben“ schicken. Beim Zugang zum Master erlaubt das Berliner Hochschulzulassungsgesetz das Auswahlgespräch sogar als einziges zusätzliches Kriterium zur Bachelornote, so sieht es auch die Satzung der HU vor.

Von der Möglichkeit, die Erstsemester selbst auszuwählen, machen die meisten Studiengänge der HU im kommenden Wintersemester noch nicht Gebrauch. Stattdessen nutzen sie die Übergangszeit im Berliner Hochschulzulassungsgesetz, wonach sie noch in diesem Wintersemester insgesamt 80 Prozent der Studierenden allein nach der Abiturnote auswählen können. In wie vielen Studiengängen in Zukunft tatsächlich weitere Kriterien angewandt werden, ist offen. Denkbar ist, dass manche Institute den Aufwand der Auswahl für zu groß halten. Sie würden dann zu gleichen Teilen nach der Abiturnote und der Wartezeit vergeben.

Umstritten bleibt, für welche Masterstudiengänge die Hochschulen überhaupt Auswahlkriterien anwenden dürfen. Der Senat ist der Auffassung, dass als Zugangsvoraussetzung für Masterstudiengänge ein Bachelorabschluss reichen muss – es sei denn, es handelt sich um Masterstudiengänge, die direkt auf einem bestimmten Bachelor aufbauen („konsekutive“ Master). Der Senat geht davon aus, dass konsekutive Master daran zu erkennen sind, dass sie die gleiche Bezeichnung wie der vorausgehende Bachelorstudiengang haben, wie Brigitte Reich, Sprecherin des Wissenschaftssenators, sagt. Die Hochschulen halten diese Unterscheidung in konsekutive und nichtkonsekutive Master für unmöglich und sinnlos. Sie wollen für jeden Master zusätzliche Eingangskriterien formulieren. Das aber wird die Senatsverwaltung nicht in jedem Fall akzeptieren. Die Unis, die auf ihre Freiheit in Forschung und Lehre pochen, könnten es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

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