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Gesundheit: Berliner Universitäten wollen Senat verklagen

Hochschulverträge gebrochen?

Ein neuer Kampf um die Finanzierung der Berliner Hochschulen steht bevor. Ab 2006 will Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) der hauptstädtischen Wissenschaft 200 Millionen Euro kürzen. Derzeit wird über die entsprechenden neuen Hochschulverträge verhandelt. Jetzt jedoch erwägen die Hochschulpräsidenten eine Klage gegen den Senat – weil dieser im Nachtragshaushalt für das laufende Jahr eine Kürzung von etwa 11,5 Millionen Euro beschlossen hat. Die Kürzung ist nach Ansicht der Hochschulen ein klarer Vertragsbruch an den jetzt geltenden Hochschulverträgen, den sie nicht hinnehmen wollen. Über den Nachtragshaushalt soll am 10. April im Parlament entschieden werden.

Nach dem Land waren auch die Hochschulen aus den Arbeitgeberverbänden ausgestiegen, um so die bundesweite Tarifsteigerung für die Angestellten nicht mitmachen zu müssen. In den Hochschulverträgen sind aber 1,5 Prozent Tarifvorsorge eingerechnet. Dieses Geld streicht der Senat mit dem Nachtragshaushalt jetzt aus dem Hochschuletat.

Wissenschaftssenator Thomas Flierl sieht im Abzug der Tarifvorsorge keinen Vertragsbruch. „Mit dem Austritt aus den Arbeitgeberverbänden haben sich die Hochschulen doch damit einverstanden erklärt, dass dieses Geld gespart werden kann“, sagt Flierls Sprecher Thorsten Wöhlert. Im Hause Flierl wundert man sich vor allem über den formalen Aspekt der Klage. „Wenn die Verträge gebrochen sind, wie es die Hochschulen jetzt gerichtlich feststellen lassen wollen“, warnt Wöhlert, „dann stehen die doch ganz ohne den Schutz dieser Verträge da“.

Der Präsident der Freien Universität, Peter Gaethgens, hält diese Argumentation wiederum für absurd. „Wir wollen den Senat doch gerade auf die Einhaltung der Verträge verklagen", empörte er sich am Donnerstag. In einem Brief an Flierl haben die Präsidenten der drei Berliner Universitäten die Klage angekündigt. Noch ist über diese aber nicht entschieden. Eine erste Stellungnahme des früheren Präsidenten der Humboldt-Universität, Hans Meyer, rät zu dem Schritt. Eine zweite Stellungnahme der Kanzlei des früheren Verfassungsrichters Klaus Finkelnburg steht noch aus. Man rechnet mit dieser Stellungnahme in etwa zwei Wochen, wie der Vizepräsident der Technischen Universität, Jörg Steinbach, sagt. Dann entscheidet die Hochschulrektorenkonferenz, ob Klage eingereicht wird. Auf jeden Fall soll das vor dem 10. April geschehen.

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