zum Hauptinhalt

Gesundheit: Berlins Unis: Keine Chance wegen Armut?

Politiker streiten über Elitewettbewerb

Haben Universitäten in einem armen Bundesland wie Berlin schlechtere Chancen im Elitewettbewerb? Der Berliner Bundestagsabgeordnete Swen Schulz (SPD) hat darüber jetzt von der Bundesregierung Auskunft verlangt. Er habe die Sorge, dass bei der Anwendung der Auswahlkriterien Anträge aus Berlin systematisch benachteiligt sein könnten, weil die finanzielle Ausstattung der Hochschulen in Zweifel gezogen werde: „Ich fordere die Bundesregierung auf klarzustellen, dass Anträge von Hochschulen ausschließlich nach ihrer Qualität beurteilt werden“, so Schulz, Mitglied des Ausschusses für Bildung und Forschung. „Ein Wettbewerb, in dem Hochschulen aus Berlin oder anderen Bundesländern keine echte Chance haben, darf nicht fortgesetzt werden.“

Anlass der Forderung ist ein Bericht des Tagesspiegels vom 21. Dezember. In internen Unterlagen des Wissenschaftsrats hatten danach die wissenschaftlichen Gutachter und der Wissenschaftsrat immer wieder Zweifel an der Nachhaltigkeit einer Förderung der Freien Universität Berlin angemeldet. Es bestünden „besondere Risiken in der Unsicherheit langfristiger finanzieller Unterstützung durch das Land“. Die Freie Universität war mit einem von den Gutachtern hoch gelobten Antrag als einzige Berliner Uni im ersten Durchgang des Wettbewerbs in die Endrunde gekommen. Bei keiner anderen der neun in die erste Vorauswahl gelangten Hochschulen hatten die Gutachter Zweifel an der finanziellen Nachhaltigkeit geäußert. Berlins Wissenschaftssenator Jürgen Zöllner hatte angekündigt, er werde sich beim Wissenschaftsrat und der DFG beschweren.

Andreas Storm, Parlamentarischer Staatssekretär bei Bundesbildungsministerin Annette Schavan, antwortet dem Abgeordneten Schulz in einem Schreiben, es sei nicht möglich, den Einfluss der einzelnen Kriterien auf die Entscheidung im Elitewettbewerb zu bewerten: „Die Entscheidungen ergaben sich immer aus einer Gesamtschau aller von Bund und Ländern vereinbarten Fördervoraussetzungen.“ Ziel der Exzellenzinitiative sei es, „den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken“. Für die dritte Förderlinie, also den eigentlichen Elitestatus, gelte das „in besonderem Maße“. Deshalb sei die „Sicherung der Nachhaltigkeit des Ausbaus von Forschungsexzellenz“ auch „explizit in den Katalog der Fördervoraussetzungen aufgenommen“ worden: „Diese setzt eine gesicherte finanzielle Basis der Hochschule voraus, wofür laut Grundgesetz die Länder zuständig sind“, schreibt Storm weiter: „Die Bundesregierung hält dieses Kriterium für sachgerecht.“

Schulz fühlt sich durch Storms Antwort in seinem Verdacht bestätigt: „Spekulationen über angebliche Risiken der künftigen finanziellen Ausstattung können zum K.o. eines Antrages aus Berlin führen.“ Dabei habe das Land wie verlangt seinen 25-prozentigen Zuschuss zu den Fördermitteln zugesagt, das Bundesverfassungsgericht habe Berlin attestiert, einen Schwerpunkt auf Bildung und Forschung zu setzen, so Schulz. Tatsächlich hatte Karlsruhe die hohen Ausgaben Berlins in diesem Bereich kritisiert. Im Übrigen werde der Haushalt immer noch von den Parlamenten aufgestellt, Änderungen weit im voraus gegebener Zusagen seien also immer möglich. Schulz will das Thema nun im Bundestag diskutieren.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false