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Gesundheit: Billiger wäre besser

Berlins Hochschulangestellte in Sorge um ihre Alterssicherung

Die Arbeiter und Angestellten an Berlins Hochschulen sorgen sich um ihre Alterssicherung. Genauer gesagt um ihre Zusatzversorgung. Ausgelöst wurde die aktuelle Unruhe durch einen Vorstoß von Wissenschafts-Staatssekretär Peer Pasternack, das bisher übliche Versicherungsverfahren zu ändern. Die Hochschulen sollten mit dieser Versicherung für ihre Beschäftigten zur „Neuen Versorgungskasse“ (NZVK) in Potsdam wechseln. Damit verbunden soll die bisher übliche Umlagefinanzierung der Zusatzversorgung in eine Form kapitalgedeckter Alterszahlung umgewandelt werden. Die Hoffnung der Senatsbehörde: Einsparungen in Millionenhöhe.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi kritisieren, dass über die neue Kasse wenig bekannt sei. „Bis heute verfügt die NZVK nicht über eine Zulassung“, kritisiert der Hochschulexperte Matthias Jähne von der GEW Berlin. Die Irritationen seien noch gewachsen, als für die NZVK noch nicht einmal ein Telefoneintrag gefunden werden konnte. Das war auch am Montag noch so. Ob die Kasse überhaupt eine Zulassung bekomme, sei außerdem fraglich.

„Es ist nicht zu glauben, dass in einer solchen Frage, in der es um Millionenbeträge und rechtliche Ansprüche der Beschäftigten geht, keine ernsthafte Prüfung der Kasse stattgefunden hat“, kritisieren die Arbeitnehmervertreter. Das vorliegende Angebot geringer Beitragssätze von 1,9 bis 2,5 Prozent sei einfach unrealistisch. Darin sei man auch mit dem Arbeitgeberverband Berlin-Brandenburg einig.

Die öffentliche Zusatzversorgung ist eine Pflichtversicherung für Arbeiter und Angestellte. Nach Berechnungen der GEW kann ein Arbeitnehmer nach 40 beitragspflichtigen Arbeitsjahren damit seine Rente, die dann rund 50 Prozent vom letzten Netto beträgt, ungefähr auf 65 Prozent erhöhen.

Der Pressesprecher der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Torsten Wöhlert, versicherte, dass vor einem Wechsel von einer öffentlichen Versorgungskasse zu einer privaten diese noch sorgfältig geprüft werde. „Die bestehenden Ansprüche müssen natürlich gesichert werden“, sagte Wöhlert. „Genauso sicher ist aber auch, dass die bisherige Umlagefinanzierung an ihre Grenzen gelangt ist.“ Bei der Umlagefinanzierung zahlen die noch aktiven Arbeitnehmer mit ihren Beiträgen die Renten der Älteren.

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