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Gesundheit: Bioethik-Kommission will Embryonenschutz liberalisieren

Die Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz will den Umgang mit embryonalen Stammzellen liberalisieren. Die geltende Stichtagsregelung, der zufolge nur Stammzellen wissenschaftlich genutzt werden dürfen, die vor dem 1.

Die Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz will den Umgang mit embryonalen Stammzellen liberalisieren. Die geltende Stichtagsregelung, der zufolge nur Stammzellen wissenschaftlich genutzt werden dürfen, die vor dem 1. Januar 2002 entstanden sind, behindere die Forschung unzulässig. „Namhafte Forscher sehen die vor dem Stichtag entstandenen Stammzellen als zu Forschungszwecken ungeeignet an“, heißt es in einem Papier der Kommission.

Auch die Bestimmungen des Embryonenschutzgesetzes von 1991 müssten gelockert werden. In Deutschland müssten „endlich international bereits anerkannte Rahmenbedingungen für künstliche Befruchtungen geschaffen werden“, forderte Justizminister Herbert Mertin (FDP), der Vorsitzende der Kommission. Um die Erfolgschancen der Behandlung zu erhöhen, sollten bei einer In-vitro-Fertilisation innerhalb eines Zyklus auch mehr als drei Eizellen befruchtet werden dürfen, die nicht alle in den Mutterleib eingesetzt werden müssen. Die Kommission plädiert zudem für eine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik, mit der Zellen des Embryos vor der Einpflanzung in den Mutterleib gezielt auf genetische Veränderungen untersucht werden können. Überzählige Embryonen, also befruchtete Eizellen, die der Mutter nicht übertragen werden, sollen unter bestimmten Voraussetzungen von einer anderen Frau „adoptiert“ werden dürfen. aml

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