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Gesundheit: Das große Palaver

Der Stand der Dinge (9): Öffentlichkeit und Politik können nur über die Medien zueinander finden / Doch die politische Arbeit braucht Schutz vor der Jagd nach Nachrichten

In dieser Serie berichten renommierte Geistes- und Sozialwissenschaftler über den Forschungsstand ihrer Disziplin. Welcher Begriff hat Konjunktur, worüber wird diskutiert?

Von Friedhelm Neidhardt

Öffentlichkeit lässt sich als freies Kommunikationsfeld begreifen – offen für alle, die etwas sagen oder das, was andere sagen, hören wollen. Das Recht auf Öffentlichkeit gehört zur Grundausstattung moderner Demokratien. Seit dem 17. Jahrhundert war Öffentlichkeit immer weiteren gesellschaftlichen Kreisen zugänglich. Der Bürger bekam das Recht, sich mit der Kundgabe eigener Interessen in Politik einzumischen. Die politische Herrschaft wurde verpflichtet, sich dem Bürger zu öffnen und zu erklären. Es bedurfte des Mediensystems, um beiden Prinzipien umfassend Geltung zu verschaffen. Erforderlich war dafür die Garantie von Pressefreiheit, hierzulande verbrieft zuerst im Reichspressegesetz von 1874. Heute verspricht Artikel 5, Abs. 1 des Grundgesetzes: „Eine Zensur findet nicht statt.“

Staatsrechtler und Politiktheoretiker diskutierten das Öffentlichkeitsprinzip und den Prozess seiner Institutionalisierung früh und anhaltend. Dabei arbeiteten sie aber kaum empirisch im Hinblick auf Bedingungen, Abläufe und Wirkungen von Öffentlichkeit. Jürgen Habermas hat 1962 mit seiner Studie „Strukturwandel der Öffentlichkeit“ auch den Sozialwissenschaften den Blick darauf erschlossen. Dies geschah mit einem „emphatischen“ Öffentlichkeitsbegriff in der kritischen Tradition der Aufklärung, die ihrem Gegenstand viel abverlangte, nämlich die Bestimmung politischer Vernünftigkeit aus dem Diskurs freier Bürger. Öffentlichkeit soll ihrer aufgeklärten Verständigung dienen.

Gemessen an solchen Maßstäben musste die Praxis öffentlicher Meinungsbildung, die sich unter den Marktbedingungen moderner Massenkommunikation vollzieht, ziemlich schlecht aussehen. Öffentliche Kommunikation ist eher von Verlautbarungen als von Argumentationen und eher von Polemik als von Diskurs geprägt. Und dies hängt weniger mit Torheiten und schlechten Sitten der Öffentlichkeitsakteure, sondern mit den strukturellen Bedingungen öffentlicher Massenkommunikation zusammen. Dabei spielt mehrerlei eine Rolle. Öffentliche Kommunikation über Massenmedien richtet sich an ein Publikum, das selber nicht anwesend ist.

Politische Fensterreden

Politiker kommunizieren im Parlament, solange das Fernsehen dabei ist, „zum Fenster hinaus“. Dabei ist ihre Beziehung zueinander vor allem durch Wettbewerb bestimmt. Sie konkurrieren um ein für sie wichtiges, aber knappes Gut, nämlich um die Aufmerksamkeit und den Beifall eines Publikums, das in Wahlen über ihre Zukunft abstimmt. Ihre Beiträge sind in den Foren der Öffentlichkeit also weniger auf Verständigungen miteinander als auf Positionsgewinne gegeneinander abgestellt. Das bedeutet nicht, dass Öffentlichkeit für demokratische Politik ohne Funktion sei. Dies wird deutlich, wenn man in den Traditionen des Liberalismus die Ansprüche an die Öffentlichkeit mäßigt.

In den Sozialwissenschaften haben vor allem die Systemtheoretiker im Gefolge von Niklas Luhmann einer Zuspitzung und Relativierung von Öffentlichkeitserwartungen das Wort geredet: Öffentlichkeit solle zwischen Bürgern und ihrer Herrschaft für wechselseitige Beobachtung Transparenz herstellen. Sie fungiere als ein Forum, das den Bürgern zeigt, welche Themen politische Akteure wichtig und welche Meinungen zu diesen Themen sie richtig finden. Außerdem vermittelt es den politischen Akteuren Eindrücke darüber, welche Resonanz sowohl sie selber als auch ihre Konkurrenten mit ihren jeweiligen Themen und Meinungen im Publikum erzeugen. Wie viel Vernünftigkeit dabei nach welchen Kriterien festgestellt wird, ist eine empirische Frage. In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1982 heißt es dazu: „Jeder soll frei sagen können, was er denkt, auch wenn er keine nachprüfbaren Gründe für sein Urteil angibt oder angeben kann … Auch scharfe und übersteigerte Äußerungen fallen, ntlich im öffentlichen Meinungskampf, grundsätzlich in den Schutzbereich“ des Grundgesetzes.

Wenn Öffentlichkeit in diesem Maße für alles Mögliche offen gehalten wird, dann entsteht das große Palaver, das wir nun in der Tat wahrnehmen, wenn wir über die Medien die öffentliche Meinungsbildung beobachten. Kleine und große Themen, flüchtig oder auch nachhaltig behandelt mit Meinungen von links und rechts, mehr oder weniger zur Sache, in der Regel kontrovers, oft schrill – Politik vollzieht sich unter diesen Bedingungen mit einer lärmenden Geräuschentwicklung. Es fällt nicht schwer, die Ambivalenz nachzuvollziehen, die Alexis de Tocqueville schon vor 130 Jahren in Amerika überfiel: „Ich gestehe, für die Pressefreiheit keineswegs die uneingeschränkte und unwillkürliche Liebe zu empfinden, die man für Dinge hegt, die ihrem Wesen nach unbestreitbar gut sind. Ich schätze sie weit mehr in Erwägung der Übel, die sie verhindert, als wegen des Guten, das sie leistet.“ Welche Übel mag er gemeint haben?

Man kann sich den Nutzen von etwas dadurch klar machen, dass man es sich wegdenkt und fragt, was sich aus dem Mangel ergäbe. Für einen solchen Nulltest liefern die Öffentlichkeitszustände in der DDR, die inzwischen gut erforscht sind, lehrreiches Material. Agitationsabteilungen bei Zentralkomitee und Politbüro sowie das Presseamt beim Ministerrat der DDR sorgten in den Redaktionen für Sprachregelung und Zensur. Erich Honecker pflegte nach dem gemeinsamen Mittagessen der Politbüromitglieder mit Joachim Herrmann, dem Abteilungsleiter Agitation, die ersten beiden Seiten des „Neuen Deutschland“ bis in die Einzelheiten zu besprechen. Der oberste Staatsmann dieses Landes war auch sein oberster Chefredakteur. Öffentliche Meinung war dann nicht mehr als „ein Echo der Regierung“ (John Stuart Mill). Die politischen Akteure vernahmen in den Medien nur sich selber. Umso mehr brauchten sie die Stasi, um sich informiert zu halten – kein guter und auch kein hinreichender Ersatz.

Hat sich die Bundesrepublik demgegenüber eine freie Öffentlichkeit gesichert? Dies konnte umso mehr der Fall sein, je eindeutiger sich die Unabhängigkeit des Mediensystems entwickelte. Das Bundesverfassungsgericht hat für die Entstaatlichung des Mediensystems mehrfach rechtlichen Flankenschutz gegeben. Entscheidend war eine Entwicklung der Publikumsnachfrage, die einem zunehmend privatisierten Mediensektor die Chance auf gewaltige Werbeeinnahmen vermittelte. Presse, Rundfunk und Fernsehen finanzieren sich heute insgesamt überwiegend über Anzeigen und Werbung. Die damit einhergehende Quotenlogik schuf neue, nämlich kommerzielle Abhängigkeiten, gegen die die Unabhängigkeit von Redaktionen immer wieder neu herzustellen und rechtlich abzusichern ist. Auch die Konzentrationstendenzen im Mediensystem sind mit Blick darauf zu kontrollieren.

Emanzipation der Öffentlichkeit

Gleichzeitig sicherte die privatwirtschaftliche Verfassung des Mediensystems aber die Emanzipation der Öffentlichkeit nicht nur von den geistigen Herrschaftsansprüchen der Kirche, sondern auch von den Zensurinteressen des Staates und seiner Regierungen und Parteien.

Hat sich aus dieser Freisetzung heute vielleicht sogar eine Umkehrung der politischen Kräfteverhältnisse ergeben? In Politik- und Medienwissenschaft wird diese Frage unter dem Stichwort „Mediokratie“ kontrovers diskutiert. Unumstritten ist jedoch die Beobachtung, dass medienbestimmte Öffentlichkeitsinteressen die Politik zu einschneidenden Anpassungen zwingen. Politik verändert sich unter dem Blick der Öffentlichkeit. Sie lässt ihren Ablauf von medialen Inszenierungsbedürfnissen bestimmen. Dies beschreibt die Medienwissenschaft mit der Theorie der „Nachrichtenwerte“. Dazu einige Beispiele.

Medien favorisieren Aktualität. Nachrichten sind definiert dadurch, dass sie „News“ sind. Im Konkurrenzkampf der Medien steigert sich die Jagd nach Neuem, und auch die Politiker gewinnen Aufmerksamkeit vor allem mit schneller Reaktion auf plötzliche Ereignisse und mit flinker Ankündigung neuer Initiativen. So kommt es auf der politischen Agenda zu hektischen Themenkonjunkturen und in der politischen Praxis zu einer enormen Tempoverschärfung. Der Planungshorizont von Politik verkürzt sich in einem Ausmaß, das historisch allenfalls als Effekt von Kriegen beobachtet wurde. Es steigt dann die Wahrscheinlichkeit, dass Politik unsolide wird, sich in Rhetorik erschöpft und mit unreifen Gesetzen Ausschussware erzeugt. Dies umso mehr, als der mediale Nachrichtenwert „Streit“ die Tendenz auslöst, Parteienkonkurrenz in Richtung nichtiger Querelen und substanzielle Kritik in das Format von Wadenbeißerei zu drängen.

Auch der Nachrichtenfaktor „Personalisierung“ erschwert politische Problemlösungen. Es dient dem Erkenntniskomfort eines großen Publikums, wenn Abläufe und Ergebnisse von Politik aus Eigenschaften von Menschen anstatt aus komplexen Kontexten und Strukturen abgeleitet werden. Ist die Zahl solcher Menschen auf ein überschaubares Ensemble politischer Akteure reduziert, erreichen diese mit ihrer „Prominenz“ einen medialen Aufmerksamkeitswert, der über ihren Beruf weit hinaus geht. So kommt es dazu, dass die Haarfarbe des Bundeskanzlers wochenlang ein öffentliches Thema ist. Die mächtigste Nation dieser Welt fixierte ihre Aufmerksamkeit monatelang darauf, was ihr Präsident mit einer Praktikantin getrieben hat – wann, wo, wie oft und auf welche Weise. Wenn Persönlichkeitsrechte im Falle solcher „Personen der Zeitgeschichte“ vor derlei Impertinenz nicht mehr hinreichend schützen, entsteht auch die Frage nach der Attraktivität politischer Karrieren: Wer will noch Politiker werden, wenn in diesem Beruf Erfolg mit dem Verlust eigener Intimsphäre bezahlt werden muss?

Kompromisse auf der Hinterbühne

Politikwissenschaftler, die den Politikbetrieb auch hinter den Kulissen studieren, warnen nun allerdings zu Recht davor, diesen Betrieb auf das zu reduzieren, was von ihm öffentlich wahrnehmbar ist. Sie belegen auch, dass nicht wenige Schlüsselentscheidungen der deutschen Politik relativ lautlos erarbeitet und ohne auffällige öffentliche Resonanz verabschiedet wurden. Der Stoff, um den es ging, entsprach nicht den Nachrichteninteressen der Medien (Klaus von Beyme). Die politische Arbeit daran vollzog sich auf Hinterbühnen, in deren Abgeschiedenheit sich „eine der größten Erfindungen der Menschheit“ reproduzieren ließ, nämlich der Kompromiss (Georg Simmel). Um dies zu erreichen, müssen die Akteure ins Unreine sprechen, fintieren, sich widerrufen, nicht nur große Töne reden, sondern auch klein beigeben können – und neben aller Fingerhakelei auch miteinander ausmachen, dass keiner sein Gesicht verliert. Im Schatten von Mediendemokratie vollzieht sich Verhandlungsdemokratie, für deren Erfolge „Nichtöffentlichkeit als Bedingung von Offenheit“ unabdingbar erscheint (Mathias Jestaedt). So ist für die Produktivität der Legislative die überwiegend sehr stille Arbeit der Bundestagsausschüsse weit wichtiger als die Rhetorik des Parlaments.

Ordnungspolitisch ist aus solchen Beobachtungen die Notwendigkeit sorgfältiger Güterabwägungen zu folgern: Öffentlichkeit ist eine unaufgebbare Grundbedingung von Demokratie. Sie frei und unabhängig zu halten, ist deshalb eine dauerhafte Verpflichtung. Eine Maximierung des Öffentlichkeitsprinzips beschädigt aber Integrität und Arbeit anderer unaufgebbarer Verfassungsorgane. Sie bedürfen also des Schutzes vor einem Übermaß an Publizität und des Rechtes, ihre inneren Prozesse dem ungehemmten Blick der Medien zu entziehen. Stellen diese Medien, wie zu Recht behauptet, neben Legislative, Exekutive und Judikative eine vierte Gewalt dar, so dürfen sie nicht von den „checks and balances“ befreit werden, die sich aus dem Prinzip der Gewaltenteilung ergeben. In diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht die Gerichtsöffentlichkeit vor dem Fernsehen verschlossen, und der Gesetzgeber ist bislang dem Antrag kleinerer Parteien nicht gefolgt, alle Sitzungen der Bundestagsausschüsse öffentlich zu machen. Aber der Druck auf unbegrenzte Transparenz sowohl von Persönlichkeits- als auch von Verhandlungssphären ist groß, denn das Öffentlichkeitsprinzip hat mit den Medien eine mächtige Interessenvertretung.

Der Autor ist emeritierter Soziologieprofessor und war Präsident des Wissenschaftszentrums für Sozialforschung Berlin. Weiterführende Literatur zum Thema: Thomas Meyer, Mediokratie. Die Kolonisierung der Politik durch die Medien. Frankfurt a.M. 2001.

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