zum Hauptinhalt

Gesundheit: Das in Karlsruhe gescheiterte Gesetz ist repariert

Die Juniorprofessur steht bald wieder auf sicheren rechtlichen Füßen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf, der in der kommenden Woche in den Bundestag und den Bundesrat eingebracht werden soll.

Die Juniorprofessur steht bald wieder auf sicheren rechtlichen Füßen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf, der in der kommenden Woche in den Bundestag und den Bundesrat eingebracht werden soll. Die Länder sehen in der von Bundeswissenschaftsministerin Edelgard Bulmahn vorgelegten „Reparaturnovelle“ zum Hochschulrahmengesetz (HRG) einen „Kompromiss im Interesse des wissenschaftlichen Nachwuchses“, wie die Sprecher der CDU und der SPD-Länder, Peter Frankenberg und Jürgen Zöllner, erklärten. Das geänderte Gesetz gestattet den Ländern, wieder die Habilitation als Voraussetzung für die Berufung auf eine Professur vorzusehen. Voraussichtlich wird es nun in vielen Ländern zu einem Nebeneinander der Qualifikationswege, der Habilitation und der Juniorprofessur kommen, in allen Ländern gibt es bereits Juniorprofessuren oder Stellen, die in Juniorprofessuren umgewandelt werden sollen. Andere Länder werden sich dafür entscheiden, die Juniorprofessur zur Regelvoraussetzung für eine Berufung zu machen. Vorher hatte der Bund versucht, die Habilitation zu verbieten, war damit aber im Juli vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Richter erklärten die letzte Fassung des HRG für ungültig. Der Bund habe mit seinen detaillierten Vorschriften seine Kompetenzen überschritten. Alle Regelungen rund um die Juniorprofessur waren damit ungültig geworden – auch die Befristungsregelungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Diese Regelung wird in der „Reparaturnovelle“ wieder hergestellt. Wissenschaftler sollen auf befristeten Stellen nur zwölf (Mediziner: 15) Jahre arbeiten dürfen. Nachdem Karlsruhe das HRG für nichtig erklärt hatte, war den befristeten Arbeitsverträgen, die auf dieser Basis geschlossen wurden, die Rechtsgrundlage entzogen worden. Die Gewerkschaft Verdi hatte Wissenschaftlern empfohlen, sich einzuklagen. Der neue Gesetzentwurf soll jedoch rückwirkend auch für die Monate gelten, die seit dem Karlsruher Spruch vergangen sind – und ergänzt um eine Übergangsregelung für diejenigen befristeten Arbeitsverträge, die seither auf der Basis des alten Rechts geschlossen wurden. Frankenberg und Zöllner loben die beim wissenschaftlichen Nachwuchs umstrittene Regelung: Die Wissenschaft brauche keine „ungeregelte Verkettung befristeter Arbeitsverträge“. Beide Politiker betonen, dass trotz der Novelle noch offen sei, ob es das Hochschulrahmengesetz auch in Zukunft noch geben werde. Dies werde die Föderalismuskommission klären. akü

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false