zum Hauptinhalt

Gesundheit: Den Ländern zu bunt

Bundesministerin Bulmahn ringt um mehr Einfluss

Im Streit über Bildung und Wissenschaft liegen die Nerven bloß. Als Bayerns Wissenschaftsminister Thomas Goppel am Mittwoch bei einer Podiumsdiskussion der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Berlin auf Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn trifft, fliegen die Fetzen – so sehr, dass der Moderator vom ZDF ängstlich sagt: „Hier oben braucht man einen Kurs in Selbstverteidigung.“ Goppel wirft Bulmahn vor, zu lügen, nennt sie eine Inquisitorin und ruft sogar: „Ich lasse mich nicht vom Bund entmannen!“ Bulmahn kontert, Goppel sei offenbar nicht richtig informiert. Ein Wissenschaftsminister, der nicht lesen könne, sei ein Unding: „Lassen Sie es einfach!“

Die Diskussion wirft ein bezeichnendes Schlaglicht auf den Streit um Kompetenzen zwischen Bund und Ländern. Die Länderfürsten – besonders die der CDU/CSU, aber nicht nur sie – wollen Bildung und Wissenschaft für sich. Um Edelgard Bulmahn klar zu machen, dass der Bund hier nichts zu suchen hat, haben sie am Montag den von der Bundesregierung angestoßenen Wettbewerb der Spitzenuniversitäten gebremst.

Goppel sagt es Bulmahn ins Gesicht: Über das Programm wird nur entschieden, wenn die Föderalismuskommission geklärt hat, wie die Kompetenzen in Bildung und Wissenschaft bei einer Grundgesetzänderung zwischen Bund und Ländern verteilt werden. Dort dürfe nicht Gesetz werden, „was Sie sich nach und nach erschlichen haben“. Damit zielt Goppel auf einen neuen Vorschlag des SPD-Abgeordneten Ortwin Runde. Das Zusammenwirken des Bundes und der Länder bei der „Fortentwicklung des Bildungswesens“ und der Förderung der Hochschulen soll im Grundgesetz verankert werden. Bislang können Bund und Länder freiwillig bei der „Bildungsplanung“ zusammenwirken. In der neuen Formulierung sehen Goppel und andere einen Versuch des Bundes, die Mitwirkungsmöglichkeiten auszudehnen. Alle 16 Bundesländer seien sich einig in ihrer Haltung gegen Bulmahn, sagt Goppel: Die Gestaltung der Bildungspolitik vom Kindergarten bis zu den Hochschulen müsse in den Händen der Länder liegen.

Das wirkt auf die Bundeswissenschaftsministerin wie ein hingeworfener Fehdehandschuh. Bulmahn hält die Mitwirkung des Bundes an der Entwicklung des Bildungswesens für unverzichtbar: „Deutschland kann nicht auf eine nationale Wissenschaftsstrategie verzichten.“ Das sei kein Hineinregieren in die Zuständigkeit der Länder. Für den Bund nimmt sie in Anspruch, die neuen nationalen Bildungsstandards für die Schulen und die nationale Bildungsberichterstattung in Gang gebracht zu haben.

Auch bei den Hochschulen werde Exzellenz nicht innerhalb von Landesgrenzen benötigt, sondern im weltweiten Wettbewerb. Es gehe nicht darum, dass die Länder miteinander konkurrierten, sondern die deutschen Hochschulen – untereinander und mit den Spitzenhochschulen in den USA, in Europa und Asien. Sollten die Länder sich nicht bis zum 15. November, vor der nächsten Sitzung der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK), für den Elite-Wettbewerb der Universitäten entscheiden, werde der Bund sich aus dem Programm zurückziehen.

Es gibt aber weitere Streitpunkte: Wie andere Kultusminister verlangt Goppel ein politikfernes Verfahren bei der Auswahl der exzellenten Universitäten, Graduiertenschulen und Forschungscluster. Dafür sei die Deutsche Forschungsgemeinschaft am besten geeignet, der Wissenschaftsrat steht der Politik aus Goppels Sicht zu nah. Bulmahn will, dass auch der Wissenschaftsrat bei der Auswahl mitwirkt. Er könne am besten entscheiden, ob eine Spitzenhochschule eine zukunftsfähige Struktur habe: eine langfristige Berufungspolitik für neue Professoren, langfristig angelegte Entwicklungspläne und eine an der Leistung orientierte Vergabe der Gelder.

Eine Rolle im Föderalismusstreit spielt auch die Zuständigkeit für die Forschung. Die Länder bestehen auf einer Fortsetzung der Mischfinanzierung für große Forschungsorganisationen. Bulmahn dagegen hatte bislang immer den Bund als vorrangigen Träger der Forschungsfinanzierung ins Spiel gebracht. Bei der Podiumsdiskussion gibt es jedoch neue Töne aus ihrem Munde: Eine Trennung, nach der die Länder für die Universitäten und der Bund allein für die Forschung zuständig wäre, schaffe zwar eine schön klare verfassungsrechtliche Zuordnung. Aber es gehe in erster Linie um eine Lösung, die der Wissenschaft am besten diene. Zum Beispiel würde ein Wettbewerb um die Forschungscluster an den Hochschulen durch eine solche verfassungsrechtliche Trennung nur erschwert und die Versäulung der Forschungslandschaft werde verstärkt, statt sie zu verringern. 

Uwe Schlicht

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false