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Gesundheit: Der bayerische Herzog Albrecht erlässt 1487 das erste Reinheitsgebot

Heute vor 512 Jahren, am 30. November 1487, erblickte das erste Lebensmittelgesetz der Welt das Licht der Öffentlichkeit.

Heute vor 512 Jahren, am 30. November 1487, erblickte das erste Lebensmittelgesetz der Welt das Licht der Öffentlichkeit. Herzog Albrecht IV. von Bayern erließ zum erstenmal eine verbindliche Ordnung, welche Zutaten zum Bierbrauen verwendet werden duften: nämlich nur Gerste, Hopfen und Wasser. Allerdings galt dieses Reinheitsgebot nur für die Münchner Bierhersteller.

Albrecht entsprach damit einem Wunsch des Münchner Stadtrates. Dieser hatte schon seit 1363 mit Hilfe einer 12-köpfigen Bierkommission versucht, verbindliche Qualitätskriterien für den Gerstensaft durchzusetzen. Der Grund dafür lag in der teilweise verheerenden Zusammensetzung der Bierrezepte. Manche Braustuben glichen eher Alchimistenstuben als Produktionsstätten für eines der Hauptnahrungsmittel der mittelalterlichen Bevölkerung.

In Nordeutschland beaufsichtigten im 15. Jahrhundert die Stadtverwaltungen und Zünfte die Qualität des Bieres, das als bürgerliche Nahrung galt und somit dem bürgerlichen Gesetz unterlag. Diese Kontrollen verschafften dem norddeutschen Gerstensaft einen hervorragenden Ruf, der dafür sorgte, dass sich das Bier auch überregional gut verkaufen ließ. Und gerade diese Tatsache bewog Herzog Albrecht, das Münchner Reinheitsgebot zu erlassen. Er wollte den Absatz des bayerischen Bieres über die Grenzen seines Landes hinweg ankurbeln.

Doch so richtig bergauf mit dem bayerischen Gerstensaft ging es erst 26 Jahre später. Denn am 23. April 1513 dehnte Albrechts Sohn, Herzog Wilhelm IV., das Münchner Gebot auf ganz Bayern aus - und verkündete damit das berühmte Reinheitsgebot, das in Deutschland nach wie vor (bis auf die nun erlaubte vierte Zutat Hefe) unverändert gültig ist.

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